Aufnahmeverfahren Fachmittelschulen
Der Übertritt in eine Fachmittelschule (FMS) erfolgt in der Regel nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit mit einer Empfehlung oder einer Aufnahmeprüfung. Auch Schülerinnen und Schüler aus Privatschulen oder nachobligatorischen Schuljahren haben die Möglichkeit sich für das Aufnahmeverfahren an eine FMS anzumelden.
Empfehlungsverfahren
Schülerinnen und Schüler aus öffentlichen und privaten Schulen des 9. Schuljahres, die in eine FMS übertreten möchten, melden sich online bis zum 1. Dezember bei ihrer Schulleitung für das Empfehlungsverfahren an.
Schülerinnen und Schüler aus privaten Schulen können nur empfohlen werden, wenn sie diese Schule zum Zeitpunkt der Empfehlung seit mindestens drei Semestern besucht haben. Andernfalls können sie sich für die Aufnahmeprüfung anmelden.
Die Lehrerschaft beurteilt die angemeldeten Schülerinnen und Schüler bis Ende Januar (Ende 1. Semester des 9. Schuljahres) in den Bereichen Deutsch, Französisch, Mathematik, Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG) und Berufsfeldeignung.
Deutsch, Französisch, Mathematik, NMG
In den Fächern Deutsch und Mathematik wird die fachliche Leistung und die methodische und personale Kompetenzen, in den Fächern Französisch und NMG nur die fachliche Leistung beurteilt. Die Beurteilungen erfolgen nicht primär als Rückblick auf erbrachte Leistungen, sondern im Sinne einer Prognose im Hinblick auf den Unterricht an Fachmittelschulen.
Berufsfeldeignung
Die Berufsfeldeignung wird im Hinblick auf die Teamfähigkeit und Selbstkompetenz einerseits sowie auf die Auseinandersetzung mit dem entsprechenden Berufsfeld andererseits beurteilt. Eine Empfehlung sollte nur ausgesprochen werden, wenn die Eignung für Berufe in mindestens einem der drei Bereiche Gesundheit, Soziale Arbeit oder Pädagogik gegeben ist.
Detaillierte Angaben zum Empfehlungsverfahren finden Sie im Anhang 2 der Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV) Link öffnet in einem neuen Fenster. (gilt analog für die FMS).
Hinweis
Sonderregelungen Empfehlungsverfahren für die Integration von Schülerinnen und Schülern mit geringen Sprachkenntnissen oder einer Beeinträchtigung
Für Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht in der Erst- bzw. Zweitsprache (Deutsch bzw. Französisch) erst seit dem 6. Schuljahr oder später besucht haben, beurteilt die Lehrerschaft im Empfehlungsverfahren grundsätzlich die Eignung für den Fachmittelschulbildungsgang und berücksichtigt dabei angemessen die Dauer des Unterrichts in Deutsch bzw. Französisch.
Für Schülerinnen und Schüler mit einer diagnostizierten Beeinträchtigung beurteilt die Lehrerschaft im Empfehlungsverfahren grundsätzlich die Eignung für den Fachmittelschulbildungsgang und berücksichtigt dabei angemessen den Nachteil, welcher der Schülerin oder dem Schüler durch die Beeinträchtigung entsteht. Weitere Informationen finden sich unter Nachteilsausgleich.
In solchen Fällen ist dies durch die Klassenlehrperson der Sekundarstufe I bei der Beurteilung im Feld "Ergänzungen" zu vermerken.
Für die Empfehlung zum Besuch einer FMS muss in sechs der acht Teilbeurteilungen bezüglich der fachlichen Leistung und der methodischen und personalen Kompetenzen ein „empfohlen“ stehen.
Empfohlene Schülerinnen und Schüler melden sich online bis zu der von der Schullleitung der Sekundarstufe I vorgegebenen Frist für den Fachmittelschulbildungsgang an. Die Schulleitungen leiten die Anmeldungen bis am 15. Februar an die zuständige FMS weiter.
Hinweis
Zulassungsbeschränkung: Falls unerwartet mehr Schülerinnen und Schüler empfohlen werden, als die Fachmittelschulen aufnehmen können, wird im März eine Prüfung für alle Schülerinnen und Schüler durchgeführt. Die empfohlenen Schülerinnen und Schüler erhalten bei der Aufnahmeprüfung eine Gutschrift von einem Punkt.
Aufnahmeprüfung
Schülerinnen und Schüler des 9. Schuljahres aus öffentlichen und privaten Schulen, deren Beurteilung nicht zu einem Antrag auf prüfungsfreien Übertritt geführt hat, können sich online bis zu der von der Schulleitung der Sekundarstufe I vorgegebenen Frist für die Aufnahmeprüfung anmelden. Die Schulleitungen leiten die Anmeldungen bis am 15. Februar an die prüfungsleitende FMS weiter.
Schülerinnen und Schüler aus öffentlichen Schulen, die nicht am Empfehlungsverfahren teilgenommen haben, und Schülerinnen und Schüler, für die kein Empfehlungsverfahren möglich ist, können sich bis zum 15. Februar online zur Aufnahmeprüfung anmelden.
Altersgrenze: Für Schülerinnen und Schüler aus Privatschulen oder nachobligatorischen Schuljahren ist eine Anmeldung zur Aufnahmeprüfung in der Regel nur möglich, sofern die Schülerin bzw. der Schüler am 1. Mai vor Eintritt in die FMS den 18. Geburtstag noch nicht erreicht hat. Siehe Merkblatt Alterszulassung Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 28 KB, 1 Seite)
Fächer / Prüfungspensen
Grundlage für die Prüfungspensen ist der Lehrplan für die Volksschule, Sekundarschulniveau, bis und mit erstem Semester des 9. Schuljahres. Für Kandidatinnen und Kandidaten, welche die Sekundarstufe I abgeschlossen haben, ist der gesamte Stoff des dritten Schuljahrs der Sekundarstufe I Prüfungspensum.
Die Prüfungspensen werden jährlich im Amtlichen Schulblatt der Zeitschrift EDUCATION in der dritten Ausgabe Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 207 KB, 14 Seiten) publiziert.
Geprüft werden die Fächer Deutsch und Mathematik (schriftlich) sowie Französisch (mündlich) und es findet ein Gespräch zur Abklärung der Berufsfeldeignung statt.
Prüfungsfach | Prüfungsart/Dauer | Prüfungsart/Dauer |
---|---|---|
schriftlich | mündlich | |
Erstsprache (Deutsch) | 120 Min. | - |
Zweite Landessprache (Französisch) | - | 15 Min. |
Mathematik | 120 Min. | - |
Berufsfeldeignung | - | 15 Min. |
Hinweis
Sonderregelungen Aufnahmeprüfung für die Integration von Schülerinnen und Schülern mit geringen Sprachkenntnissen oder einer Beeinträchtigung
Für Kandidatinnen und Kandidaten mit geringen Deutschkenntnissen (Unterricht in der Erstsprache seit dem 6. Schuljahr oder später) wird bei der Beurteilung die Dauer des Unterrichts in der Erstsprache berücksichtigt.
Kandidatinnen und Kandidaten mit geringen Französischkenntnissen (Unterricht in der zweiten Landessprache seit dem 6. Schuljahr oder später) können wählen, ob sie in Französisch oder in Englisch geprüft werden sollen.
Kandidatinnen und Kandidaten mit einer diagnostizierten Beeinträchtigung können Nachteilsausgleichsmassnahmen für die Aufnahmeprüfungen beantragen. Weitere Informationen finden sich unter Nachteilsausgleich.
Damit eine solche Massnahme beansprucht werden kann, müssen bei der Anmeldung ein entsprechendes Gesuch sowie weitere geforderte Dokumente hochgeladen werden.
Aufnahmebedingungen
Aus der Prüfung ergeben sich vier Noten. Wer mindestens 16 Punkte erreicht und nicht mehr als zwei Noten unter 4 aufweist, wird aufgenommen.
Aufgaben Aufnahmeprüfungen
Die Prüfungsaufgaben werden von kantonalen Prüfungsgruppen erarbeitet und sind im ganzen Kanton dieselben.
Für die Aufnahmeprüfungen gibt es zwei verschiedene Prüfungsserien: Eine Prüfungsserie für Schülerinnen und Schüler aus dem 9. Schuljahr einer öffentlichen oder privaten Schule sowie eine Prüfungsserie mit erhöhten Anforderungen für Schülerinnen und Schüler aus einem nachobligatorischen Bildungsgang. Die Prüfung berücksichtigt so die unterschiedliche Vorbildung der Schülerinnen und Schüler.
Die Aufgabenserien der Aufnahmeprüfungen der vergangenen Jahre finden sich in der entsprechenden Unterrrubrik.
Daten Aufnahmeprüfung
Die Aufnahmeprüfungen werden im ganzen Kanton zum selben Zeitpunkt durchgeführt. Die nächsten Prüfungen finden wie folgt statt:
1. bis 5. März 2021
Die einzelnen Fachmittelschulen informieren die angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten nach Ablauf der Anmeldefrist (15. Februar) über den Ort und den Zeitpunkt der Durchführung der Aufnahmeprüfungen.
Prüfungsorganisation für die öffentlichen Fachmittelschulen
Fachmittelschule (FMS) | Adresse | PLZ/Ort | Telefon |
---|---|---|---|
FMS Neufeld | Bremgartenstr. 133 | 3012 Bern | 031 635 30 01 |
FMS Lerbermatt | Kirchstrasse 64 | 3098 Köniz | 031 552 22 22 |
FMS Biel | Ländtestr. 12 | 2503 Biel | 032 327 07 07 |
FMS Oberaargau | Weststr. 23 | 4900 Langenthal | 062 919 88 22 |
FMS Thun | Äussere Ringstr. 7 | 3600 Thun | 033 359 58 57 |
Gültigkeit der Qualifikation für den Fachmittelschulbildungsgang
Die Qualifikation für den Fachmittelschulbildungsgang anhand einer Empfehlung oder einer bestandenen Aufnahmeprüfung ist nur für den nächstmöglichen Übertrittszeitpunkt gültig. Kann der Eintritt in die FMS aus wichtigen Gründen nicht unmittelbar erfolgen, ist die betreffende FMS zu informieren.
Weitere Informationen
Kontakt
Bildungs- und Kulturdirektion
Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Abteilung Mittelschulen
Kasernenstrasse 27
Postfach
3000 Bern 22
Tel. +41 31 633 87 79
Fax +41 31 633 88 20
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