Merkblätter zur Gesucheingabe
Hinweis
Projektgesuche während der Corona-Pandemie
Bitte nehmen Sie in Ihrem Gesuch dazu Stellung, wie das Projekt unter Einhaltung der geltenden Pandemie-Bestimmungen durchgeführt werden kann. Sollten sich die Pandemie-Bestimmungen vor der Projektumsetzung massgeblich verändern, erwarten wir eine Aktualisierung der Unterlagen.
Verkürzte Eingabefrist für Kulturprojekte während der Corona-Pandemie
Aufgrund der Corona-Pandemie können sich die Produktions- und Veranstaltungsbedingungen für Kulturprojekte kurzfristig verändern. Deshalb verkürzt die Kulturförderung des Kantons Bern die Eingabefrist für Projektgesuche auf einen Monat vor Durchführung / Veröffentlichung. Diese Ausnahmeregelung gilt bis zum 30. November 2020. Gesuche, die weniger als einen Monat vor Veranstaltungsbeginn eintreffen, werden weiterhin nicht berücksichtigt.

© Marco Zanoni
Gesuche um Projektbeiträge müssen spätestens zwei Monate vor Projektbeginn über das elektronische Gesuchportal eingereicht werden. Für Ausschreibungen und Stipendien beachten Sie bitte die jeweiligen Eingabetermine.
www.be.ch/kulturfoerderung-gesuchsportal Link öffnet in einem neuen Fenster.
Merkblatt Visuelle Kunst Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 65 KB, 4 Seiten)
Merkblatt Musik Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 267 KB, 4 Seiten)
Merkblatt Theater Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 176 KB, 4 Seiten)
Merkblatt Tanz Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 62 KB, 4 Seiten)
Merkblatt Literatur Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 63 KB, 4 Seiten)
Merkblatt spartenübergreifende und weitere Bereiche Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 61 KB, 4 Seiten)
Merkblatt Beiträge an Kulturprogramme und Veranstaltungsreihen Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 84 KB, 3 Seiten)
Die Vorlage für Budget und Finanzierungsplan dient als Hilfestellung bei der Gesuchseinreichung sowie der Schlussabrechnung und kann je nach Projekt frei angepasst werden. Ihre Verwendung ist freiwillig.
Budget und Finanzierungsplan Link öffnet in einem neuen Fenster. (Excel, 18 KB)
Für Kulturschaffende mit Wohnsitz Biel oder Leubringen und für Projekte, die in einer der beiden Gemeinden stattfinden, gelten besondere Richtlinien. Sie sind im untenstehenden Merkblatt festgehalten.
Merkblatt Förderkriterien für den zweisprachigen Raum Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 60 KB, 4 Seiten)
Weitere Informationen
Kontakt
Bildungs- und Kulturdirektion
Abteilung Kulturförderung
Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern
Tel. +41 31 633 86 14
Fax +41 31 633 83 55
Kontakt per E-Mail
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Fr 9-12 und 13:30-16h
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