Spartenübergreifende Förderinstrumente

© Marco Zanoni
Auszeichnungen
Kulturpreis
Der Kanton Bern verleiht jedes Jahr den spartenübergreifenden Kulturpreis als Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung an eine herausragende Berner Kulturinstitution mit grosser Bedeutung für das kulturelle Leben in ihrer Region und die kulturelle Vielfalt des Kantons. Ausgezeichnet werden können besonders wichtige und engagierte Kulturinstitutionen aller Sparten und Stile mit eigenständig profilierten, innovativen und bereits seit mehreren Jahren angebotenen kulturellen Leistungen. Die Preissumme für den Kulturpreis beträgt seit 2004 jedes Jahr CHF 30'000 und wird in der Regel ungeteilt an eine einzige Kulturinstitution aus dem Kanton Bern vergeben.
Über die jährliche Vergabe des Kulturpreises entscheidet das Amt für Kultur auf Empfehlung einer Jury, zusammengesetz aus der deutschsprachigen Kommissionen für allgemeine kulturelle Fragen KakuF sowie dem Präsidenten/der Präsidentin der frankophonen Kommission für allgemeine kulturelle Fragen. Zuhanden der KakuF geben die Fachkommissionen sowie die frankophone Kommission für allgemeine kulturelle Fragen aufgrund ihrer aktiven Verfolgung des Kulturlebens in den verschiedenen Regionen des Kantons Nominationen ab. Externe Bewerbungen oder Empfehlungen für die Auszeichnung von Kulturinstitutionen werden nicht entgegengenommen.
Bisherige PreisträgerInnen Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 23 KB, 1 Seite)
Kulturvermittlungspreis
Der Kanton Bern verleiht seit 2006 jedes Jahr den spartenübergreifenden Kulturvermittlungspreis als Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung an eine herausragende Berner Kulturpersönlichkeit, die exponiert oder im Hintergrund mit Erfolg Kulturakteure vernetzt und/oder Kulturangebote vermittelt. Ausgezeichnet werden können besonders engagierte und beharrliche KulturvermittlerInnen aller Sparten und Stile, die in der Kulturlandschaft seit vielen Jahren unverzichtbare Netzwerke für Kulturakteure schaffen und/oder innovative Verständnisbrücken zwischen Kulturakteuren und Publikum bauen. Die Preissumme für den Kulturvermittlungspreis beträgt jedes Jahr CHF 10'000 und wird in der Regel ungeteilt an eine einzige Kulturpersönlichkeit aus dem Kanton Bern vergeben.
Über die jährliche Vergabe des Kulturvermittlungspreises entscheidet das Amt für Kultur auf Empfehlung einer Jury, zusammengesetzt aus der deutschsprachigen Kommission für allgemeine kulturelle Fragen KakuF sowie dem Präsidenten/der Präsidentin der frankophonen Kommission für allgemeine kulturelle Fragen. Zuhanden der KakuF geben die Fachkommissionen sowie die frankophone Kommission für allgemeine kulturelle Fragen aufgrund ihrer aktiven Verfolgung des Kulturlebens in den verschiedenen Regionen des Kantons Nominationen ab. Externe Bewerbungen oder Empfehlungen für die Auszeichnung von KulturvermittlerInnen werden nicht entgegengenommen.
Bisherige PreisträgerInnen Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 24 KB, 1 Seite)
Auslandstipendien
Der Kanton Bern verfügt über Ateliers und Studios in New York, Paris und Berlin. Diese werden jedes Jahr ausgewählten bernischen Kulturschaffenden im Rahmen von sechsmonatigen Auslandstipendien zur Verfügung gestellt. Neben der freien Unterkunft umfassen die Auslandstipendien auch einen substanziellen Beitrag an die Lebenshaltungs- und Reisekosten.
Das Wohnatelier Berlin liegt in Charlottenburg Wilmersdorf. Der Kanton Bern kann das Atelier in der Regel alle zwei Jahre für sechs Monate an bernische Kulturschaffende vergeben. Dokumentation Wohnatelier Berlin Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 1 MB, 9 Seiten)
Für die Auslandstipendien in New York arbeitet der Kanton Bern mit der lokalen Organisation Residency Unlimited RU Link öffnet in einem neuen Fenster.. zusammen. In der Regel kann er so jährlich zwei gleichzeitige fünfmonatige Aufenthalte für bernische Kulturschaffende ermöglichen.
Das Wohnatelier des Kantons Bern in Paris befindet sich in der Cité international des arts Link öffnet in einem neuen Fenster., mitten im Marais-Quartier. In der Regel kann der Kanton so jährlich zwei sechsmonatige Aufenthalte für bernische Kulturschaffende ermöglichen.
Ab 2020 schreibt der Kanton Bern seine Atelierstipendien jährlich bzw. alle zwei Jahre für Kulturschaffende der Sparten Design, Bildende Kunst, Fotografie, Architektur, Literatur, Musik, Theater und Tanz aus (ausgenommen Filmschaffende) mit überzeugendem Leistungsausweis und jeden Alters. Eine Jury aus Delegierten der kantonalen und interkantonalen Kultur- und Fachkommissionen sowie dem Fachausschuss der Berner Design Stiftung evaluiert die Bewerbungen und gibt dem Amt für Kultur/der Abteilung Kulturförderung ihre Empfehlungen ab.
Bewerbungen sind erforderlich und nur bis zum verbindlichen Eingabetermin der laufenden Ausschreibung möglich. Eine Jury aus Delegierten der kantonalen und interkantonalen Kultur- und Fachkommissionen sowie dem Fachausschuss der Berner Design Stiftung evaluiert die Bewerbungen und gibt dem Amt für Kultur/der Abteilung Kulturförderung ihre Empfehlungen ab.
Bisherige StipendiatInnen New York Residency Unlimited ab 2018 Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 20 KB, 1 Seite)
Bisherige StipendiatInnen New York Wohnung bis 2017 Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 29 KB, 3 Seiten)
Bisherige StipendiatInnen New York Atelier bis Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 26 KB, 2 Seiten) 2017
Bisherige StipendiatInnen Paris Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 34 KB, 3 Seiten)
Bisherige StipendiatInnen Berlin Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 19 KB, 1 Seite)
Weitere Informationen
Kontakt
Bildungs- und Kulturdirektion
Abteilung Kulturförderung
Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern
Tel. +41 31 633 86 14
Fax +41 31 633 83 55
Kontakt per E-Mail
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