Theater und Tanz
Hinweis
Projektgesuche während der Corona-Pandemie
Bitte nehmen Sie in Ihrem Gesuch dazu Stellung, wie das Projekt unter Einhaltung der geltenden Pandemie-Bestimmungen durchgeführt werden kann. Sollten sich die Pandemie-Bestimmungen vor der Projektumsetzung massgeblich verändern, erwarten wir eine Aktualisierung der Unterlagen. Sollte das Projekt aufgrund den aktuellen Pandemie-Bestimmungen verschoben oder abgesagt werden müssen, bitte kontaktieren Sie uns.
Verkürzte Eingabefrist für Kulturprojekte während der Corona-Pandemie
Aufgrund der Corona-Pandemie können sich die Produktions- und Veranstaltungsbedingungen für Kulturprojekte kurzfristig verändern. Deshalb verkürzt die Kulturförderung des Kantons Bern die Eingabefrist für Projektgesuche auf einen Monat vor Durchführung / Veröffentlichung. Diese Ausnahmeregelung gilt bis voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2021. Gesuche, die weniger als einen Monat vor Veranstaltungsbeginn eintreffen, werden weiterhin nicht berücksichtigt.
Hier finden Sie weiterführende Infos zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf laufende Gesuche.

© Marco Zanoni
Theater- und Tanzprojekte können mit folgenden Beitragsarten gefördert werden:
- Produktionsbeiträge an freie Theatergruppen bzw. Tanzcompagnien
- Defizitdeckungsbeiträge an Tourneen, Gastspiele und Veranstaltungen
- Defizitdeckungsbeiträge an Laiengruppen mit professioneller Regie bzw. an Laiencompagnien mit professioneller Choreographie
Die allgemeinen Voraussetzungen für einen Kulturförderungsbeitrag finden Sie im Merkblatt.
Merkblatt Theater Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 176 KB, 4 Seiten)
Merkblatt Tanz Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 62 KB, 4 Seiten)
Gesuche um Projektbeiträge müssen spätestens zwei Monate vor Projektbeginn über das elektronische Gesuchportal eingereicht werden.
www.be.ch/kulturfoerderung-gesuchsportal Link öffnet in einem neuen Fenster.
Die Vorlage für Budget und Finanzierungsplan dient als Hilfestellung bei der Gesuchseinreichung sowie der Schlussabrechnung und kann je nach Projekt frei angepasst werden. Ihre Verwendung ist freiwillig.
Budget und Finanzierungsplan Link öffnet in einem neuen Fenster. (XLSX, 18 KB)
Für Kulturschaffende mit Wohnsitz Biel oder Leubringen und für Projekte, die in einer der beiden Gemeinden stattfinden, gelten besondere Richtlinien. Sie sind im untenstehenden Merkblatt festgehalten.
Merkblatt Förderkriterien für den zweisprachigen Raum Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 60 KB, 4 Seiten)
Weitere Informationen
Kontakt
Bildungs- und Kulturdirektion
Abteilung Kulturförderung
Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern
Tel. +41 31 633 86 14
Fax +41 31 633 83 55
Kontakt per E-Mail
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Fr 9-12 und 13:30-16h
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