Literatur

© Marco Zanoni
Literaturprojekte können mit folgenden Beitragsarten gefördert werden:
- Projektbeiträge an künstlerische Schaffensprozesse
- Defizitdeckungsbeiträge an Lesereihen und Literaturveranstaltungen
- Druckkosten an literarische Publikationen
Die allgemeinen Voraussetzungen für einen Kulturförderungsbeitrag finden Sie im Merkblatt.
Merkblatt Literatur Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 63 KB, 4 Seiten)
Gesuche um Projektbeiträge müssen spätestens zwei Monate vor Projektbeginn über das elektronische Gesuchportal eingereicht werden.
www.be.ch/kulturfoerderung-gesuchsportal Link öffnet in einem neuen Fenster.
Die Vorlage für Budget und Finanzierungsplan dient als Hilfestellung bei der Gesuchseinreichung sowie der Schlussabrechnung und kann je nach Projekt frei angepasst werden. Ihre Verwendung ist freiwillig.
Budget und Finanzierungsplan Link öffnet in einem neuen Fenster. (XLSX, 18 KB)
Für Kulturschaffende mit Wohnsitz Biel oder Leubringen und für Projekte, die in einer der beiden Gemeinden stattfinden, gelten besondere Richtlinien. Sie sind im untenstehenden Merkblatt festgehalten.
Merkblatt Förderkriterien für den zweisprachigen Raum Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 60 KB, 4 Seiten)
Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Kultur
Abteilung Kulturförderung
Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern
Tel. +41 31 633 86 14
Fax +41 31 633 83 55
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
Französischsprachige Telefonlinie +41 31 633 86 15
Mo-Do 9-12 Uhr und 14-17 Uhr
Fr 9-12 Uhr und 14-16 Uhr