Ausfallentschädigung für Kulturschaffende
Am 18. Dezember 2020 hat der Bundesrat die Covid-19-Kulturverordnung angepasst und entschieden, dass Kulturschaffende für Schäden ab 19. Dezember 2020 bis Ende 2021 auch wieder Ausfallentschädigungen beantragen können.
Der Kanton Bern erarbeitet zurzeit die gesetzlichen Grundlagen dafür. Sobald die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind, können entsprechende Gesuche bei der Abteilung Kulturförderung online eingegeben werden. Dies wird voraussichtlich ab Anfang Februar möglich sein.
Kulturschaffende erhalten zudem nicht-rückzahlbare Finanzhilfen zur Deckung der unmittelbaren Lebenshaltungskosten. Diese Unterstützung wird vom Verein Suisseculture Sociale ausgerichtet.
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