Gemeindebehörden und regionale Behörden
Gemeinden
Als Baubewilligungsbehörden müssen die Gemeinden die Denkmalpflege beiziehen, falls Bauvorhaben sogenannte K-Objekte des kantonalen Bauinventars betreffen. Auch bei Planungen im Bereich eines kommunalen Ortsbildschutzperimeters wird die Denkmalpflege in das Verfahren einbezogen. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens erstellt die Denkmalpflege – wie andere Fachstellen auch – einen Fachbericht. Sie ist aber in keinem Fall Bewilligungsbehörde.
Für erhaltenswerte Objekte, die weder in einer Baugruppe noch in einem Ortsbildschutzperimeter liegen, sind die Gemeinden selber zuständig. Hier ist es nicht nötig, die Denkmalpflege in das Baubewilligungsverfahren einzubeziehen. Empfohlen wird aber der Beizug des Berner Heimatschutzes.
Regierungsstatthalterämter
Für Baubewilligungen, welche Gastgewerbebetriebe oder Bauprojekte ohne Gemeindehoheit betreffen, ist das Regierungsstatthalteramt zuständig. Der Fachbericht der Denkmalpflege geht in diesem Fall an den Regierungsstatthalter.
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Denkmalpflege
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