Wann ist die Denkmalpflege beizuziehen?
Hinweis
- Kontaktieren Sie uns bereits für die Projektierung
- Unsere Fachstelle stellt Ihnen ihr Know-how im Umgang mit historischen Bauten unentgeltlich zur Verfügung
- Die Denkmalpflege kann finanzielle Beiträge an denkmalpflegerische Massnahmen veranlassen
Die Denkmalpflege ist beizuziehen, wenn Bauvorhaben sogenannte K-Objekte des kantonalen Bauinventars betreffen.
K-Objekte sind alle als «schützenswert» bezeichneten Baudenkmäler sowie als «erhaltenswert» bezeichnete Baudenkmäler, wenn sie zu einer Baugruppe des Bauinventars gehören oder innerhalb eines Ortsbildschutzperimeters liegen. Die Fachstelle äussert sich zu entsprechenden Bauvorhaben mit einem Fachbericht.
Auch Planungen im Bereich eines Ortsbildschutzperimeters können denkmalpflegerische Belange betreffen. In diesem Fall werden fallweise die Denkmalpflege oder andere Fachstellen ins Verfahren einbezogen (Berner Heimatschutz, Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder).
Informationen, ob eine Kontaktaufnahme mit der Denkmalpflege oder anderen Fachstellen angezeigt ist, erhält die Bauherrschaft über die Bauverwaltung der Gemeinde oder direkt bei der Denkmalpflege des Kantons Bern.
Merkblatt für den Ablauf von Bauvorhaben Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 57 KB, 4 Seiten)
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Kontakt
Bildungs- und Kulturdirektion
Denkmalpflege
Schwarztorstrasse 31
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3001 Bern
Tel. +41 31 633 40 30
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