Ortsbildpflege
Ein Ort wird nicht nur durch einzelne Baudenkmäler bestimmt, sondern wesentlich auch durch deren Umgebung. Historische Bauten und ihre Umgebung bilden eine Einheit. Wie das Baudenkmal verändert sich auch sein Umfeld immer wieder.

Bild vergrössern Das Hôtel de Ville von 1815 im Zentrum von Moutier zählt zu den wesentlichen Bauten des Ortsbilds von nationaler Bedeutung. Foto 2011 (René Koelliker).
Ortsplanung und Ortsbildschutz
Das eidgenössische Raumplanungsgesetz verlangt von den Kantonen, Schutzzonen auszuscheiden oder Schutzmassnahmen zu definieren. Der Kanton Bern überträgt diese Kompetenz an die Gemeinden. Inhalte des Bauinventars und auch des archäologischen Inventars können so in die Bau- und Zonenplanung der Gemeinden einfliessen. Die Umsetzung selbst liegt im Ermessen der Gemeinden.
Beratung bei Neubauten und Umnutzungen im Ortsbildschutzgebiet
Die Denkmalpflege berät bei ortsbildrelevanten Veränderungen, beispielsweise bei Um- oder Neubauten in Ortsbildschutzgebieten, bei grossflächigen Einzonungen oder beim Neubau von Siedlungen. Die Volumen oder die formale Gestaltung der Bauten sind dabei wichtige Themen. Auch für vermeintliche Kleinigkeiten wie beispielsweise Aussenwerbung, die das Ortsbild massgeblich verändern kann, erarbeitet die Denkmalpflege zusammen mit der Bauherrschaft denkmalgerechte und ortsbildschonende Lösungen. Sie unterstützt ausserdem die Gemeinden beim Ausarbeiten von Regelungen.
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