Schulweg
Aus der Bundesverfassung, Artikel 19, geht das Recht auf einen ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht hervor, der für alle schulpflichtigen Kinder zugänglich sein muss.
Daraus leitet sich auch der Anspruch auf einen bezüglich Länge und Gefahren zumutbaren sowie unentgeltlichen Schulweg ab.
Hinweis
Gesuche um Kantonsbeiträge an Schülertransporte von Gemeinden können wie bisher bis am 30. September 2020, via Schulinspektorat, beim Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung eingereicht werden. Verspätet eingereichte Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.

Bild: Keystone
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Bildungs- und Kulturdirektion
Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB)
Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern
Tel. +41 31 633 84 51
Fax +41 31 633 83 55
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