Flüchtlingskinder in der Volksschule
Der Besuch des Volksschulunterrichts ist ein Grundrecht für alle Kinder in der Schweiz, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Aufenhthaltsstatus. Demzufolge erfolgt die Einschulung von neuzuziehenden Kindern und Jugendlichen aus dem Asylbereich wie bei allen anderen Neuzuziehenden ohne Kenntnisse der Unterrichtssprache grundsätzlich direkt in eine Regelklasse mit Unterstützung durch DaZ oder ggf. in einen lokalen oder regional organisierten Intensivkurs Deutsch als Zweitsprache (DaZ). Wenn der Anteil der Kinder mit Anfangs-DaZ-Bedarf hoch ist, können die Gemeinden beim Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung zusätzliche Lektionen beantragen.
Für Jugendliche im Alter von 13 bis 17 Jahren besteht das Angebot RIK+
Informationsschrift "Flüchtlingskinder in der Volksschule" Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 627 KB, 24 Seiten)
Traumatisierte Kinder und Jugendliche – Was kann die Schule tun? Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 416 KB, 4 Seiten)
Hinweis
Die Broschüre «Flüchtlingskinder in der Volksschule» wird zurzeit überarbeitet:
Insbesondere die Kapitel 2 und 3 werden den aktuellen Entwicklungen im Asylwesen angepasst.
Auf Bundesebene: beschleunigtes Asylverfahren seit März 2019 mit Volksschulunterricht in den neuen Bundesasylzentren
Auf Kantonsebene: die Einrichtung von Rückkehrzentren (RZB) und Neustrukturierung der Asyl- und Flüchtlingsbereichs (NA-BE) (ab Sommer 2020).
Die aktualisierte Version steht ab Herbst 2020 zur Verfügung und wird per AKVB-Newsletter kommuniziert.
Formular «Anmeldung von Flüchtlingskindern»
Das Formular dient dazu, die Übergänge von Flüchtlingskindern in eine neue Klasse oder Schule zu begleiten und wichtige Informationen festzuhalten. Aufgrund der zahlreichen Wechsel vieler Flüchtlingskinder ist dies von besonderer Bedeutung. Mit dem Formular soll zudem der Austausch und die Kommunikation zwischen Fachstellen und Lehrpersonen erleichtert werden, mit dem Ziel einer guten Einschulung der betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie der Kontinuität des schulischen Lernens.
Teil A: Personalien und erste Informationen Link öffnet in einem neuen Fenster. (Word, 63 KB, 3 Seiten)
Auszufüllen in Phase 1 von der KU-Leitung oder Betruungsperson
Teil B: Lernbericht Link öffnet in einem neuen Fenster. (Word, 61 KB, 3 Seiten)
Auszufüllen von der Lehrperson IK DaZ, RIK+, Regelklasse oder Lehrperson für den Sonderschulunterricht
Internetportal Asyl Kanton Bern Link öffnet in einem neuen Fenster.
Weitere Informationen
Kontakt
Bildungs- und Kulturdirektion
Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB)
Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern
Tel. +41 31 633 84 51
Fax +41 31 633 83 55
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