Logopädie
Logopädie unterstützt Kinder und Jugendliche mit Störungen oder Auffälligkeiten in der Sprache. Eine Spracherwerbsstörung kann zu Schwierigkeiten im Lern-, Leistungs- und Sozialbereich führen. Davon betroffen sind dann diejenigen schulischen Bereiche, bei denen Sprache und Sprachverstehen von Bedeutung sind.
Damit die Logopädie die optimale Wirkung erzielen kann, ist es wichtig, dass alle Beteiligten gemeinsame Ziele definieren und verfolgen. Damit die vereinbarten Förderziele erreicht werden können, müssen sie durch die Logopädinnen und Logopäden im Spezialunterricht, durch die Regellehrpersonen im ordentlichen Unterricht und durch die Eltern im praktischen Alltag unterstützt werden.
Der 'Leitfaden IBEM' beschreibt Näheres zur Logopädie, insbesondere zu den Zielen des Unterstützungsangebots, zum Auftrag der Logopädinnen und Logopäden, zum Arbeitszeitmanagement und zu Qualiltätsstandards.
Hinweis
Individuelle Kostengutsprachen
Die Zuständigkeit für die individuelle Gewährung von Beiträgen mittels Kostengutsprachen an die Logopädie für sprachbehinderte Kinder und Jugendliche mit schweren Sprachstörungen ausserhalb des logopädischen Angebots der Volksschule liegt seit dem 1. August 2013 bei der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF).
Grund dafür ist die Abstützung der Sonderpädagogikverordnung (SPMV), in der die Leistungen des Kantons an die Logopädie geregelt sind, auf das Sozialhilfegesetz.
Die Änderung bei der Zuständigkeit hat auch eine Anpassung des Gesuchs- und Bewilligungsverfahrens für individuelle Kostengutsprachen für die Übernahme der Kosten für die Logopädie erfordert. Die Unterlagen und Formulare Link öffnet in einem neuen Fenster. sind auf der Webseite des Alters- und Behindertenamts (ALBA) aufgeschaltet.
Weitere Informationen
Kontakt
Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern
Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB)
Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern
Tel. +41 31 633 84 51
Fax +41 31 633 83 55
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