Besondere Klassen
Besondere Klassen sind Klassen mit reduziertem Schülerbestand, in denen Schulische Heilpädagoginnen und -pädagogen unterrichten. Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer Lernvoraussetzungen oder ihres Lernverhaltens in einer Regelklasse nicht adäquat gefördert werden können, können einer besonderen Klasse zugewiesen werden. Die Gemeinden können zwei Arten von besonderen Klassen führen:
1. Einschulungsklassen (EK)
Kinder, die zum Zeitpunkt des Übertritts in die erste Klasse der Primarstufe eine diagnostizierte partielle Entwicklungsverzögerung aufweisen, können den Unterricht in einer EK besuchen. Das Pensum der ersten Primarklasse wird auf zwei Schuljahre verteilt. Ziel ist, dass die Kinder nach der EK in die zweite Primarklasse eintreten können.
Einer EK können Kinder nur dann zugewiesen werden, wenn dadurch die soziale Integration am Aufenthaltsort nicht beeinträchtigt wird.
Das Absolvieren der zweijährigen Einschulungsklasse wird mit zwei Jahren an die Erfüllung der obligatorischen Schulpflicht angerechnet.
2. Klassen zur besonderen Förderung (KbF)
In Klassen zur besonderen Förderung wird der Unterricht ausgesprochen stark auf die individuellen Lernvoraussetzungen und den Bedarf der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet.
Die Schülerinnen und Schüler besuchen eine KbF nur während einer definierten Zeit. Ziel ist die (Re-) Integration in die Regelklasse, bzw. die berufliche Integration.
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