Regelung der Schulferien im Kanton Bern
Seit dem Schuljahr 2010/11 legt die Erziehungsdirektion unter Berücksichtigung der regionalen Unterschiede die Ferienzeiten fest (gemäss Artikel 8, Absatz 3 des Volksschulgesetzes (VSG ; BSG 432.210).
Im deutschsprachigen Kantonsteil gilt der Ferienkalender nach Kalenderwochenzählung (DIN-Norm). Der Ferienkalender für den französischsprachigen Teil des Kantons ist auf den Raum BEJUNE ausgerichtet.
Folgende Ausnahmen sind vorgesehen:
- Februar-Ferienwoche (Sportferienwoche) ist frei wählbar (zwischen DIN-Wochen 2 bis 14).
- Bei 38 Schulwochen (Kindergarten und Primarstufe) kann eine zusätzliche Ferienwoche frei wählbar angesetzt werden.
- Gemeinden in alpinen Tourismusdestinationen können die Frühlingsferien zwischen den DIN-Wochen 15 bis 21 frei wählen. Für Detailangaben kontaktieren Sie die Gemeinde oder das zuständige Schulinspektorat.
- In Biel sowie den Nachbargemeinden Evilard, Orvin, Plagne, Romont und Vauffelin gilt die alternierende Ferienordnung, das heisst für Schuljahre die in einem geraden Jahr beginnen (2012/13; 2014/15; 2016/17;...) gilt die deutschsprachige Ferienordnung nach DIN-Norm und für Schuljahre die in einem ungeraden Jahr beginnen (2013/14; 2015/16; 2017/18;...) die Ferienordnung des französischsprachigen Kantonsteils (BEJUNE).
Einigen wenigen Gemeinden wurden Abweichungen zur oben beschriebenen Regelung bewilligt.
Bewilligte Ausnahmen im Kanton Bern
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Erziehungsdirektion
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