Kindergarten

Lernprozesse im Kindergarten
Allgemeines
Eintritt in den Kindergarten
Der Kindergarten ist obligatorisch und eigenständiger Teil der elf Jahre dauernden Volksschule In der Regel dauert er zwei Jahre. Jedes Kind, das bis am 31. Juli vier Jahre alt geworden ist, tritt im August in den Kindergarten ein. Entscheidend für den Eintritt ist das Alter.
Kindergartenklasse
Dem Kind eröffnet sich im Kindergarten ein neuer Lebens-, Spiel- und Erfahrungsraum. Das Kind trifft auf eine Gruppe von Kindern, die sich in ihrer Entwicklung, ihren
Bedürfnissen und ihrer Sprache sowie ihrer sozialen und kulturellen Herkunft unterscheiden.
Die Kinder wachsen im Kindergarten zu einer Gemeinschaft zusammen, in der sie miteinander spielen und voneinander lernen können. Im Kindergarten haben die Kinder die Möglichkeit, Neues auszuprobieren, zu experimentieren und zu gestalten. Durch vielfältige Erfahrungen mit allen Sinnen kann es seine Vorstellungen über Gegenstände und Zusammenhänge weiter aufbauen.
Lehrperson für den Kindergarten
Die Klasse mit den vier- bis sechsjährigen Kindern wird von einer Lehrperson für den Kindergarten geführt. Je nach Klassengrösse oder -zusammensetzung ist es möglich, dass eine weitere Kindergartenlehrperson die Klasse unterrichtet oder dass eine Klassenhilfe die Lehrperson zeitweise im Unterricht unterstützt.
Die Lehrperson fördert und unterstützt die Kinder individuell entsprechend ihrer Entwicklung, Fähigkeiten und Interessen. Sie gibt Anregungen, wählt geeignete Unterrichtsformen, gestaltet den Unterrichtsablauf und stellt Unterrichtsmaterialien bereit, die neue Erfahrungen und nächste Lernschritte ermöglichen.
Verschiebung des Kindergarteneintritts
Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind aufgrund seines Entwicklungsstandes ein Jahr später in das erste Kindergartenjahr eintreten zu lassen. Wenn die Eltern von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, vermerken sie dies auf dem Anmeldeformular, das die Gemeinde zuschickt. Die Schulleitung steht den Eltern für die Entscheidungsfindung für ein Gespräch zur Verfügung. Die Eltern können sich auch Rat bei der Erziehungsberatung, ihrer Kinderärztin oder der Mütter- und Väterberatung holen.
Bildungsziele und Unterrichtsformen
Lehrplan 21
Der Unterricht im Kindergarten orientiert sich am Lehrplan 21. Der Lehrplan dient den Lehrpersonen vom Kindergarten bis zum 9. Schuljahr als Kompass, der sie bei der Planung des Unterrichts unterstützt.
Spielen und Lernen
Spielen ist eine der wichtigsten Lernformen im Kindergarten. Das Spiel ermöglicht den Kindern, eigene Lernwege zu entdecken und zu verfolgen. Spielen fördert die Ausdauer, regt zum Üben und Vertiefen an und bietet angemessene Herausforderungen und Handlungsmöglichkeiten.
Der Kindergartenraum ist mit reichhaltigen Spiel- und Lernumgebungen eingerichtet, aus denen das Kind jeden Tag neu wählen kann. Das Kind wird aber auch ermutigt, sich auf ein Spiel- und Lernangebot einzulassen, das es vielleicht nicht selbst wählen würde.
Ausgehend vom interessengeleiteten, beiläufigen Lernen in Alltags- und Spielsituationen wird das Lernen im Verlauf der Kindergartenzeit gezielter und systematischer. Die Kinder werden zunehmend fähig, mit vorgegebenen Aufgaben und Aufträgen umzugehen.
Voneinander lernen
In der Gruppe lernt das Kind mit und von anderen Kindern. Die Kinder erfahren, dass Regeln gelten. Sie lernen, sich in unterschiedlichen Situationen angemessen zu verhalten und ihre Interessen mit denen anderer Kinder in Einklang zu bringen. Sie üben, sich zurückzunehmen, sich zu behaupten und in Konfliktsituationen Lösungen zu suchen. Dies fördert ihre sozialen Kompetenzen.
Persönliche Entwicklung
Die Kinder erweitern im Kindergarten auch ihre personalen Kompetenzen. Sie werden zur Selbstständigkeit hingeführt, übernehmen Mitverantwortung und erleben sich selbstwirksam. Dadurch stärken sie ihr Selbstvertrauen. Sie lernen, ihre Aufmerksamkeit auf ein Ziel zu richten und die eigenen Emotionen zu regulieren. Sie lernen ihre Gefühle wahrzunehmen und sich der Situation entsprechend zu verhalten. Die Kinder entwickeln Vertrauen in ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten und können diese immer besser einschätzen.
Grundlagen für den Erwerb der Kulturtechniken
Die Kinder lernen, sich auszudrücken und sich mitzuteilen, erzählen Erlebnisse und hören Geschichten. Dadurch werden die sprachlichen Fähigkeiten gefördert und der Wortschatz erweitert.
Die Kinder werden auf das Lesen- und Schreibenlernen vorbereitet, indem sie Silben und Wörter in Liedern und Reimen wahrnehmen. Auch die feinmotorischen Fähigkeiten und das Vorstellungsvermögen für Raum und Formen werden weiterentwickelt.
Im spielerischen Umgang mit Mengen und Zahlen erkennen die Kinder erste mathematische Zusammenhänge und Gesetzmässigkeiten.
Unterstützen der Entwicklung
Unterstützen und fördern
Die Kinder bringen unterschiedliche Voraussetzungen, Erfahrungen und Kompetenzen in den Kindergarten mit. Die Lehrperson erfasst den Entwicklungsstand der Kinder durch Beobachten und in Gesprächen mit den Eltern. Dadurch erkennt sie Stärken, Begabungen und Interessen sowie Dinge, die dem Kind noch Mühe bereiten. Mit dem Verständnis für das Erleben und die individuelle Entwicklung eines Kindes plant und gestaltet die Lehrperson die Arbeit mit den Kindern.
Zusätzliche Unterstützung
Kinder, die für ihre Entwicklung zusätzliche Förderung brauchen, erhalten gezielte Unterstützung und Entwicklungsimpulse. In Absprache mit den Eltern kann eine zusätzliche Fachperson die Kinder unterstützen, z.B. in der sprachlichen oder motorischen Entwicklung.
Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, bringen ihren eigenen Erfahrungs- und Sprachschatz mit, der mit ihrer Erstsprache verbunden ist. Im Kindergarten stehen Angebote zur Verfügung, mit denen mehrsprachig aufwachsende Kinder beim Deutschlernen gezielt gefördert werden. Der Start im Kindergarten gelingt dem Kind leichter, wenn es von Beginn an die Unterrichtssprache versteht und von der Lehrperson und den anderen Kindern verstanden wird.
Informationen zu Deutsch als Zweitsprache
Je früher das Kind mit der deutschen Sprache in Kontakt kommt, desto einfacher kann es sie lernen. Deshalb sollten Kinder mindestens ein Jahr vor dem Kindergarteneintritt regelmässig die Gelegenheit bekommen, die deutsche Sprache zu hören und zu sprechen. Dies kann es zum Beispiel in der Spielgruppe, in der Kindertagesstätte oder mit Nachbarskindern üben.
Zusammenarbeit von Eltern und Lehrpersonen
Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit mit der Lehrperson und der Schulleitung dient der optimalen Förderung des Kindes und ist für die Eltern verbindlich.
Fit für den Kindergarten
Die Lehrperson für den Kindergarten nimmt schon vor Beginn des Kindergartenjahres Kontakt mit den Eltern auf.
Wenn das Kind den Kindergarten und die Lehrperson an einem Besuchstag kennenlernt, kann erstes Vertrauen ins Neue gewonnen werden.
In der Broschüre «Fit für den Kindergarten» werden Anregungen gegeben, wie Eltern ihr Kind in seiner Entwicklung unterstützen können und was zu einem gelingenden Start im Kindergarten beiträgt.
Gegenseitige Information
Durch gegenseitige Informationen und Gespräche werden Erwartungen und Ziele geklärt. Kinder können sich im Kindergarten anders verhalten als in der häuslichen Umgebung. Eltern und Lehrpersonen tauschen Beobachtungen und Erfahrungen aus, um die Kinder besser verstehen und damit auch besser unterstützen und fördern zu können.
Die Lehrperson informiert die Eltern rechtzeitig und regelmässig über den Kindergartenbetrieb.
Der Kindergarten unterstützt die Eltern in der Erziehung und Bildung ihres Kindes. Brauchen Eltern Informationen oder haben sie Fragen zum Kindergarten und zur Entwicklung ihres Kindes, wenden sie sich an die Klassenlehrperson ihres Kindes.
Verschiedene Formen der Zusammenarbeit
Die Lehrperson kann verschiedene Formen der Zusammenarbeit mit den Eltern wählen (z.B. Elternabend, Elternbrief, Gesprächsrunde, Anlass für Eltern und Kind).
An Veranstaltungen im Kindergarten und an den Elterngesprächen lernen sich Eltern und Lehrpersonen besser kennen und können gegenseitiges Vertrauen aufbauen.
Gespräche
Sowohl die Lehrperson, als auch die Eltern können das Gespräch wünschen, um Informationen und Gedanken auszutauschen oder Fragen zu klären.
Standortgespräch
Einmal pro Schuljahr führt die Lehrperson ein Standortgespräch mit den Eltern. Am Gespräch werden Beobachtungen ausgetauscht und über die Entwicklung, die Lernfortschritte, das Arbeitsverhalten, die personalen und sozialen Kompetenzen des Kindes gesprochen.
Die besprochenen Themen werden von der Lehrperson auf einem von der Bildungs- und Kulturdirektion für das Standortgespräch vorgegebenen Protokoll-Formular festgehalten. Mit Stichworten können zudem Ergänzungen und gemeinsame Absprachen festgehalten werden. Das Formular ist Teil der Dokumentenmappe, in der später auch die Beurteilungsberichte der Schule aufbewahrt werden.
Standortbestimmung und Schullaufbahn im Zyklus 1 Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 222 KB, 2 Seiten)
Besuche
Besuche der Eltern im Kindergarten sind in Absprache mit der Lehrperson willkommen.
Kindergartenorganisation
Kindergartenzeit
Die Zahl der Unterrichtslektionen pro Woche (eine Lektion dauert 45 Minuten) ist abhängig von der Anzahl Schulwochen pro Jahr in Ihrer Gemeinde. Bei 38 Schulwochen sind dies 23 bis 26 Lektionen und bei 39 Schulwochen sind es 22 bis 25 Lektionen. Die Lektionen des Kindergartens werden von der Gemeinde innerhalb der Bandbreite festgelegt.
Reduktion der Unterrichtszeit im ersten Kindergartenjahr
Im ersten Kindergartenjahr kann der Unterricht mit einem reduzierten Pensum besucht werden. Wenn Eltern das wünschen, melden sie dies der Schulleitung bei der Anmeldung des Kindes. Die Unterrichtszeit darf höchstens um einen Drittel reduziert werden. Ziel ist es, die Kinder allmählich an die volle Unterrichtszeit heranzuführen.
Die Schulleitung entscheidet über die Organisation und die zeitliche Umsetzung der Unterrichtsreduktion.
Besuch des Unterrichts
Die Kinder besuchen den Kindergarten gemäss Stundenplan regelmässig von Montag bis Freitag. Die Anfangs- und Schlusszeiten am Vormittag sind dieselben wie bei der Schule (Blockzeiten). Ein bis zwei Mal pro Woche findet am Nachmittag Unterricht statt.
Die Eltern sind dafür besorgt, dass das Kind den Unterricht ausgeruht besucht. Für den Unterricht und besondere Anlässe wie zum Beispiel gemeinsame Ausflüge achten die Eltern darauf, dass ihr Kind zweckmässig ausgerüstet und bekleidet ist.
Kindergartenweg
Ausserhalb der Kindergartenzeit, auf dem Weg in den Kindergarten und auf dem Heimweg stehen die Kinder unter der Verantwortung der Eltern. Damit die Kinder mit der Zeit den Weg selbstständig gehen können, ist es wichtig, dass die Eltern mit ihrem Kind die Bewältigung des Kindergartenwegs üben.
Absenzen
Abwesenheiten (z. B. wegen Krankheit oder Unfall Ihres Kindes oder in der Familie, Wohnungswechsel, Arzt- und Zahnarztterminen) teilen die Eltern der Lehrperson frühzeitig, spätestens aber vor Beginn des Unterrichts mit. Bei Krankheit wie Fieber, Übelkeit usw. bleibt das Kind zu Hause, bis es wieder gesund ist.
Dispensationen
Für die Bewilligung von Dispensationen reichen die Eltern bei der Schulleitung vier Wochen im Voraus ein schriftlich begründetes Gesuch ein. Dispensationen können aus Gründen wie z. B. Feiern von hohen religiösen Feiertagen, wichtigen Familienereignissen oder Besuch des Kurses in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) gewährt werden.
Freie Halbtage
Das Kind hat Anrecht auf bis zu fünf freie Halbtage pro Schuljahr. An diesen Halbtagen kann das Kind ohne Angabe von Gründen dem Unterricht fernbleiben. Möchten die Eltern für ihr Kind einen freien Halbtag in Anspruch nehmen, teilen sie dies der Klassenlehrperson im Voraus mit. Die Halbtage können einzeln oder zusammenhängend bezogen werden.
Übergang Kindergarten - 1. Schuljahr der Primarstufe
Nach zwei Jahren im Kindergarten treten grundsätzlich alle Kinder in das 1. Schuljahr der Primarstufe über. Ausnahmsweise – insbesondere aufgrund des Entwicklungsstandes – können Kinder ein Jahr früher oder später in das 1. Schuljahr der Primarstufe eintreten. In dieser Situation verfügt die Schulleitung den Entscheid auf Antrag der Lehrperson und in Absprache mit den Eltern.
Standortbestimmung und Schullaufbahn im 1. Zyklus Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 222 KB, 2 Seiten)
Die Lehrpersonen Kindergarten arbeiten mit den Lehrpersonen des ersten Schuljahres zusammen. Gemeinsame Projekte oder Besuchstage ermöglichen es, die Kinder auf die Primarstufe vorzubereiten und den Übergang zu gestalten.
Betreuung und Gesundheit
Tagesschule
Ergänzend zum Unterricht in Kindergarten und Schule gibt es in vielen Gemeinden ein Betreuungsangebot: die Tagesschule. Die Tagesschule kann Betreuung am frühen Morgen, über Mittag (mit Mittagessen) und am Nachmittag umfassen. Der Tagesschulbesuch ist freiwillig. Die Eltern beteiligen sich dem Einkommen entsprechend an den Betreuungskosten und bezahlen die Verpflegung.
Die Eltern können sich bei der Schulleitung über die Angebote informieren, die in ihrer Gemeinde geführt werden.
Ärztliche und zahnärztliche Untersuchung
Eine ärztliche Untersuchung und die jährliche Kontrolle der Zähne durch einen Zahnarzt oder eine Zahnärztin sind für alle Kinder im Kindergarten obligatorisch und kostenlos.
Sind Behandlungen nötig, informiert die Ärztin oder der Arzt die Eltern. Die Kosten dafür tragen die Eltern selbst.
Schulleitung, Behörden und Fachstellen
Schulleitung
Die Schulleitung ist für die pädagogische und die betriebliche Führung der Schule und des Kindergartens zuständig. Sie können sich in schulorganisatorischen Fragen oder einer Situation, die mit der Lehrperson nicht gelöst werden kann, an die Schulleitung wenden.
Gemeindebehörde
Die zuständige Gemeindebehörde ist dafür verantwortlich, dass die Kinder den Kindergarten gemäss der kantonalen Gesetzgebung und den Vorgaben der Gemeinde besuchen.
Schulinspektorat
Das regionale Schulinspektorat hat die kantonale Aufsicht über die Volksschule.
Erziehungsberatungsstellen
Die regionalen Stellen der kantonalen Erziehungsberatung berät bei Besonderheiten in der Entwicklung des Kindes und in Erziehungsfragen.
Merkblatt für den Kindergarten
Merkblatt für den Kindergarten Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 115 KB, 2 Seiten)
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Weitere Informationen
Kontakt
Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern
Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB)
Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern
Tel. +41 31 633 84 51
Fax +41 31 633 83 55
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