Allgemeine Informationen zur Beurteilung und zum Übertritt
Die kompetenzorientierte Beurteilung
In erster Linie dient die Beurteilung der Förderung und soll von Ihrem Kind als Unterstützung
des eigenen Lernens erlebt werden. Beim Beobachten und Beurteilen orientieren sich die
Lehrpersonen an den Kompetenzen des Lehrplans 21.
Die Schülerinnen- und Schülerbeurteilung ist ...
... förderorientiert
Beurteilungen und Rückmeldungen fördern das Lernen und die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen und zeigen auf, wie die nächsten Lernschritte anzugehen sind.
... passend zum Unterricht
Grundlage jeder Beurteilung sind die Lernsituationen im Unterricht.
... transparent
Beurteilungen informieren die Eltern, nachvollziehbar und differenziert über die Lernfortschritte
und die Entwicklung ihrer Tochter oder ihres Sohnes.
... umfassend
In die Beurteilung werden sowohl fachliche als auch überfachliche Kompetenzen miteinbezogen.
Fachliche Kompetenzen werden in den verschiedenen Fächern (Deutsch, Mathematik,
Musik, usw.) erworben. Überfachliche Kompetenzen spielen über die Fächer hinweg eine wichtige Rolle, wie z. B. Selbständigkeit oder Teamfähigkeit. Im Unterricht werden die fachlichen und überfachlichen Kompetenzen miteinander verknüpft.
Verschiedene Funktionen der Schülerinnen- und
Schülerbeurteilung
Beurteilung und Begleitung des Lernprozesses
Die wichtigste Aufgabe im Unterricht besteht darin, den Lernprozess Ihres Kindes erfolgreich zu unterstützen. Dazu werden die Schülerinnen und Schüler von ihren Lehrpersonen regelmässig und nach ausgewählten Kriterien beobachtet. Die Ergebnisse dieser Beobachtungen dienen den Lehrpersonen dazu, ihren Unterricht entsprechend zu gestalten und bei Standortgesprächen konkrete Anregungen und Auskünfte zu geben.
Beurteilung des Lernstandes
Nach grösseren Unterrichtsabschnitten beurteilen die Lehrpersonen anhand von Produkten, Lernkontrollen und dem Lernprozess, wie gut die Schülerinnen und Schüler die Lernziele des Unterrichts erreicht haben.
Lernziele und Kriterien werden den Schülerinnen und Schülern zu Beginn der Lernsequenz bekanntgegeben.
Die Selbstbeurteilung
Mit den Selbstbeurteilungen während des Schuljahres schätzen die Schülerinnen und Schüler ihre fachlichen und überfachlichen Kompetenzen ein. Sie denken dabei über ihr Lernen nach und übernehmen dadurch Verantwortung für ihren Lernprozess. Die Selbstbeurteilung findet im Rahmen von Lernsituationen in jedem Fach statt.
Das Standortgespräch
Es ist ein zentrales Element für die Vertrauensbildung und die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus und findet einmal jährlich statt. Das Standortgespräch fördert den persönlichen Kontakt zwischen den Eltern und den Lehrkräften und ermöglicht einen Vergleich zwischen der Selbstbeurteilung der Schülerinnen und Schüler, der Fremd- beurteilung durch die Lehrkräfte sowie der Einschätzung aus Sicht der Eltern. Das Standortgespräch anerkennt gute Leistungen und positives Verhalten wertschätzend. Es ist aber auch möglich, Problemsituationen direkt anzusprechen und gemeinsame Absprachen zu treffen. Die Schule bietet bei besonderen Ereignissen oder auf Wunsch der Eltern zusätzliche Gespräche an.
Protokoll für das Standortgespräch
Die besprochenen Themen werden durch ein Kreuz markiert und allenfalls mit einem Stichwort ergänzt. Gemeinsame Absprachen mit den Eltern können in wenigen Stichwörtern kurz festgehalten werden. Falls kein Bedarf für gemeinsame Absprachen besteht, wird das Feld leer gelassen. Das Formular ist Teil der Dokumentenmappe.
Portfolio personale Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen
Personale Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen gehören zu den überfachlichen Kompetenzen. Deren Einschätzungen werden am Ende des 7., 8. und 9. Schuljahr auf einem separaten Formular ausgewiesen. Sowohl die Lehrpersonen als auch die Schülerinnen und Schüler nehmen eine Einschätzung vor.
Der Beurteilungsbericht
Der Beurteilungsbericht gibt den Schülerinnen und Schülern eine schriftliche Rückmeldung über ihren Leistungsstand in den verschiedenen Fächern.
Schülerinnen und Schüler erhalten einen Beurteilungsbericht:
Primarstufe:
- Ende 2., 4., 5. und 6. Schuljahr
Sekundarstufe I:
- Ende 7., 8., und 9. Schuljahr
Diese basieren auf einem professionellen Ermessensentscheid der Lehrpersonen und nicht auf Berechnungen von Durchschnitten.
Die Schullaufbahnentscheide
Ein Schullaufbahnentscheid erfolgt aufgrund einer Gesamtbeurteilung. Im Zentrum steht die Frage, in welcher Klasse, welchem Schultyp oder Niveau die Schülerin, der Schüler am besten gefördert werden kann.
Schullaufbahnentscheide betreffen insbesondere:
- den Übertritt ins nächste Schuljahr;
- das Überspringen oder Wiederholen eines Schuljahres;
- die Zuweisung zu einer besonderen Klasse oder die Rückführung aus der besonderen Klasse in eine Regelklasse;
- die Zuweisung, das Verbleiben oder den Wechsel in einen anderen Schultyp oder in ein anderes Niveaufach der Sekundarstufe I;
- die Aufnahme in den gymnasialen Unterricht, die Handelsmittelschule, die Fachmittelschulen und in die Berufsmaturitätsschulen.
Individuelle Schullaufbahnentscheide
Individuelle Schullaufbahnentscheide sind während der gesamten Volksschulzeit und auch während des laufenden Schuljahres grundsätzlich jederzeit möglich. Sie können für einzelne Schülerinnen und Schüler individuell getroffen werden, wenn es nötig und sinnvoll ist. Einzelne Schülerinnen und Schüler können während des Schuljahres z.B. in eine besondere Klasse oder auf der Sekundarstufe I in ein höheres oder tieferes Niveau wechseln.
Schullaufbahnentscheide trifft die Schulleitung auf Antrag der Klassenlehrkraft. Sie werden den Eltern im Rahmen des Beurteilungsberichts oder eines individuellen Schullaufbahnentscheids schriftlich mitgeteilt.
Das Übertrittsverfahren von der Primarstufe in die Sekundarstufe I
Primarstufe und Sekundarstufe I
- Primarstufe bezeichnet die Schuljahre 1 bis 6.
- Sekundarstufe I bezeichnet die Schuljahre 7 bis 9 unabhängig vom eingeschlagenen Weg und vom besuchten Niveau oder Schultyp. Auf der Sekundarstufe I besuchen die Schülerinnen und Schüler entweder das Realschul-, das Sekundarschul- oder das spezielle Sekundarschulniveau (sofern die Gemeinde ein solches führt). In der Sekundarschule gelten höhere Anforderungen als in der Realschule. Der Übertritt in die Sekundarstufe I findet in der Regel nach dem 6. Schuljahr statt.
Das Übertrittsverfahren
Ziel des Übertrittsverfahrens ist es, Ihr Kind aufgrund seiner voraussichtlichen Entwicklung demjenigen Schultyp und denjenigen Niveaufächern zuzuweisen, in denen es am besten gefördert werden kann. Damit der Entwicklungsprozess Ihres Kindes während einer längeren Phase beobachtet und begleitet werden kann, zählt bereits das fünfte Schuljahr zur Beobachtungszeit. Die Einschätzung der voraussichtlichen Entwicklung basiert auf:
- der Beurteilung der fachlichen Kompetenzen in den Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik, wobei insbesondere der Beurteilungsbericht des 5. Schuljahres und der Übertrittsbericht massgebend sind;
- der Beurteilung der personalen Kompetenzen in allen Fächern;
- den Beobachtungen der Eltern;
- der Selbsteinschätzung der Schülerin oder des Schülers.
Der Übertrittsbericht
Die Klassenlehrperson verfasst unter Einbezug der übrigen an der Klasse unterrichtenden Lehrkräften einen Übertrittsbericht. Der Bericht gibt Auskunft über die Leistung der Schülerinnen und Schüler in den Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik sowie den personalen Kompetenzen in allen Fächern im ersten Semester des 6. Schuljahres.
Das Übertrittsprotokoll
Das Übertrittsprotokoll setzt sich aus drei verschiedenen Stellungnahmen zusammen:
- der Zuweisung aus Sicht der Lehrpersonen;
- der Selbsteinschätzung der Schülerin/des Schülers;
- der Zuweisung aus Sicht der Eltern.
Das Übertrittprotokoll dient als Grundlage für das Übertrittsgespräch.
Das Übertrittsgespräch
Bis Ende Januar des 6. Schuljahres erhalten die Eltern den Übertrittsbericht und das Übertrittsprotokoll zur Stellungnahme. Anschliessend werden die Eltern und die Schülerin oder der Schüler von der Klassenlehrperson zum Übertrittsgespräch eingeladen. Ziel des Übertrittgesprächs ist es, einen gemeinsamen Zuweisungsantrag zu formulieren. Die Klassenlehrkraft ergänzt nach dem Gespräch das Übertrittsprotokoll mit dem entsprechenden Antrag an die Schulleitung.
Kontrollprüfung
Kommt kein gemeinsamer Zuweisungsantrag zu Stande, können die Eltern ihr Kind via Übertrittsprotokoll zu einer kantonalen Kontrollprüfung anmelden. Die Schülerinnen und Schüler müssen die Prüfung in allen drei übertrittsrelevanten Fächern Mathematik, Deutsch und Französisch absolvieren, auch wenn sich die Eltern und Lehrpersonen nur in einem Fach oder zwei Fächern nicht einig sind. Die Schulleitung der Primarstufe fällt den Übertrittsentscheid aufgrund der Resultate der Kontrollprüfung. Für fremdsprachige, neu zugezogene Kinder oder solche, die aus gesundheitlichen Gründen längere Zeit nicht zur Schule gehen konnten oder an einer Lernschwäche leiden, gelten besondere Regelungen. Die Prüfungsanforderungen sowie weitere Informationen über die Kontrollprüfung finden Lehrpersonen und Eltern auf der Internetseite der Bildungs- und Kulturdirektion. (www.erz.be.ch)
Der Übertrittsentscheid
Den Übertrittsentscheid fällt die Schulleitung auf Grund des Übertrittsprotokolls. Wer in mindestens zwei der drei übertrittsrelevanten Fächern dem Sekundarschul- beziehungsweise dem speziellen Sekundarschulniveau (falls die Gemeinde eine spezielle Sekundarklasse führt) zugewiesen wird, gilt als Schülerin oder als Schüler des entsprechenden Schultyps.
Im Kanton Bern ist der Übertritt in die Sekundarstufe I grundsätzlich einheitlich geregelt. Für fremdsprachige, neu zugezogene Kinder oder solche, die aus gesundheitlichen Gründen längere Zeit nicht zur Schule gehen konnten, kann die Schulleitung von den Vorschriften der Beurteilung und des Übertrittsverfahrens abweichen.
Promotionsbestimmungen auf der Sekundarstufe I
Eine Schülerin oder ein Schüler wird für das nächste Schuljahr promoviert, wenn sie oder er im Beurteilungsbericht höchstens drei ungenügende Noten aufweist. In den Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik darf höchstens eine ungenügende Note vorliegen. Werden diese Promotionsbestimmungen am Ende des Schuljahres nicht erfüllt, so erfolgt eine Rückstufung in den tieferen Schultyp oder eine Wiederholung des Schuljahres im selben Schultyp. Eine Schülerin oder ein Schüler wechselt in den nächsthöheren Schultyp, wenn die begründete Annahme besteht, dass sie oder er den Anforderungen zu genügen vermag.
Realschülerinnen und -schüler
Schülerinnen und Schüler des Realschultyps können das 7. Schuljahr im Sekundarschultyp wiederholen, wenn die begründete Annahme besteht, dass sie den erhöhten Anforderungen zu genügen vermögen.
Erreichen Realschülerinnen oder -schüler am Ende des Schuljahres in der Mehrheit der Fächer im Beurteilungsbericht keine genügende Note, so kann das Schuljahr wiederholt werden.
Übertritt an weiterführende Schulen der Sekundarstufe II
Für Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium oder eine andere weiterführende Schule besuchen wollen, erfolgen die Schullaufbahnentscheide Mitte des 8. resp. 9. Schuljahres. Die Eltern werden von der Schulleitung und den Lehrpersonen zu gegebener Zeit detailliert über die Verfahren informiert.
Anhang 1: Die Noten haben folgende Bedeutung

1 Am Ende des 2. und 6. Schuljahres auf der Primarstufe und am Ende des 9. Schuljahres auf der Sekundarstufe I gilt der Grundanspruch.
Anhang 2: Beurteilungsformen nach Stufen

* Zeitpunkt des Standortgesprächs ist für die Schulen frei wählbar. Die Eltern werden frühzeitig über den Zeitpunkt informiert. ** Im 6. Schuljahr der Primarstufe findet das Übertrittsgespräch vor Mitte Februar statt.
Weitere Informationen
Kontakt
Bildungs- und Kulturdirektion
Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB)
Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern
Tel. +41 31 633 84 51
Fax +41 31 633 83 55
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