Statistik des Schulpersonals
Mit der Statistik des Schulpersonals werden Informationen zu den Lehrkräften, zum Schulleitungspersonal, zum sonderpädagogischen Personal und zum Inhalt der von ihnen ausgeübten Tätigkeiten erfasst. Eingeschlossen sind sämtliche Schulen im Kanton Bern mit Ausnahme der Hochschulen.
Bei den Schulen, deren Gehaltsverarbeitung mit dem Personalinformationssystem PERSISKA abgewickelt wird, werden die Statistikdaten zum Schulpersonal direkt von der Kantonsverwaltung an das Bundesamt für Statistik geliefert. Für diese Schulen ergibt sich kein Mehraufwand.
LUSTAT Statistik Luzern führt diese Erhebung im Auftrag der Bildungs- und Kulturdirektion durch. Stichtag ist der 31. Oktober des aktuellen Schuljahrs.
Die Erhebung dieser Informationen dient mehreren Zielen:
- Der Schaffung von Grundlagen für die Bildungsplanung und -politik,
- der Analyse der soziodemografischen Merkmale und der beruflichen Situation des Schulpersonals auf nationaler und internationaler Ebene
- sowie der Erstellung von Prognosen.
Erhebungsunterlagen
Erhebungsleitfaden
- Erhebungsleitfaden und Anleitung zur Datenübermittlung an das Bundesamt für Statistik Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 935 KB, 13 Seiten)
Excel-Erfassungstool
- Excel-Erfassungstool Statistik des Schulpersonals 2020 Link öffnet in einem neuen Fenster. (Excel, 544 KB)
- Benutzerhandbuch zum Excel-Erfassungstool Statistik des Schulpersonals Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 3 MB, 22 Seiten)
Codelisten
BFS-Erhebungsapplikation
- Link zum Login der BFS-Erhebungsapplikation Statistik des Schulpersonals Link öffnet in einem neuen Fenster.
- Benutzerhandbuch der Erhebungsapplikation Statistik des Schulpersonals Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 2 MB)
Hilfsmittel
- Technisches Handbuch Statistik des Schulpersonals 2020 Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 461 KB, 37 Seiten)
Gesetzliche Grundlagen der Erhebung
- Bundesstatistikgesetz Link öffnet in einem neuen Fenster. vom 9. Oktober 1992 (BStatG, SR 431.01)
- Verordnung Link öffnet in einem neuen Fenster. 30. Juni 1993 über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (SR 431.012.1)
- Die Lieferung der Statistiken bilden eine Voraussetzung für den Erhalt der Privatschulbewilligung der Bildungs- und Kulturdirektion (VSG Link öffnet in einem neuen Fenster., Art. 66b).
Ergebnisse
Weitere Informationen
Kontakt
Bildungs- und Kulturdirektion
Generalsekretariat - Bildungsstatistik (Bista BE)
Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern