Wiederherstellung eines Grabhügels
Der Archäologische Dienst des Kantons Bern bergt einen durch illegale Grabungen beschädigten Grabhügel.
Kurz vor Weihnachten 2016 meldete ein Spaziergänger, er habe in einem Wald nördlich von Bern ein frisch ausgehobenes «Loch» beobachtet. Rasch stellte sich heraus, dass es sich um eine illegale Grabung in einem Grabhügel handelte.
Solche Hügel wurden in der älteren Eisenzeit (800–450 v. Chr.) als Markierung über Bestattungen aufgeschüttet. Oft enthalten die Hügel auch nachträglich angelegte Gräber, zum Beispiel von Familienmitgliedern. Nur wenige Grabhügel überdauerten ungestört bis in unsere Zeit. Sie bilden einen wichtigen Bestandteil unseres kulturellen Erbes und werden nach Möglichkeit in ihrer Gesamtheit geschützt.
Archäologische Untersuchungen dürfen nur durch den Archäologischen Dienst des Kantons Bern durchgeführt oder in Auftrag gegeben werden. Auch die Benutzung eines Metalldetektors bedingt eine vorgängige Bewilligung. Drei Löcher im Grabhügel zeigen, dass Raubgräber und Metalldetektorgänger auch im Kanton Bern ihr Unwesen treiben und Kulturgüter zerstören.
Der Archäologische Dienst erstattete Anzeige gegen Unbekannt. Nach der Freigabe durch die Staatsanwaltschaft wurde der Hügel dokumentiert. Danach wurden die Störungen verfüllt, um den Hügel zumindest als Geländedenkmal zu erhalten.

Bild vergrössern Das Raubgrabungsloch im Grabhügel wird wieder verfüllt. © Archäologischer Dienst des Kantons Bern, Urs Liechti.

Bild vergrössern Grabbeigaben aus der Bestattung Nr. 4 von Kernenried, Oberholz. Der im 8. Jahrhundert v. Chr. bestatteten Frau wurden Gefässe, wohl mit Speisebeigaben, ihr Schmuck und Bestandteile ihrer Tracht ins Grab mitgegeben. © Archäologischer Dienst des Kantons Bern, Badri Redha.
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