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Kanton Bern setzt Covid-19-Verordnung Kultur um
8. April 2020
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung die Vollzugsverordnung zur Covid-19-Verordnung Kultur genehmigt, die der Bundesrat am 20. März 2020 erlassen hat. Gleichzeitig stimmte er auch dem entsprechenden Leistungsvertrag zwischen Bund und Kanton Bern zu. Damit kann das Amt für Kultur des Kantons Bern die eingereichten Gesuche um Unterstützungsbeiträge ab sofort bearbeiten und darüber entscheiden.
Mit den Soforthilfebeiträgen und Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende und Kulturunternehmen will der Bund die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie im Kulturbereich abfedern, damit die kulturelle Vielfalt erhalten bleibt. Der Bund hat dem Kanton Bern die Abwicklung folgender Massnahmen übertragen: Nicht-gewinnorientierte Kulturunternehmen können zum Erhalt ihrer Liquidität zinslose, rückzuzahlende Darlehen beim Kanton beantragen. Selbständige Kulturschaffende und Kulturunternehmungen können Ausfallentschädigungen beantragen, welche die Kosten abfedern, die aufgrund der COVID-Massnahmen entstanden sind. Zur Orientierung wurden Übersichten und Entscheidungshilfen auf der Website des Amtes für Kultur/Kulturförderung des Kantons Bern publiziert. Hier können betroffene Kulturschaffende Gesuche online stellen.
Nachdem der Regierungsrat bereits am 26. März beschlossen hatte, den Bereich Kultur mit Lotteriemitteln in Millionenhöhe zu unterstützen, hat er nun einer ausserordentlichen Speisung des Kulturförderungsfonds in der Höhe von 15 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds zugestimmt.