Sprachkompetenzen nachweisen
Fremdsprachige Zugewanderte müssen für die Einbürgerung, die Erteilung und Verlängerung einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung und den Familiennachzug Kenntnisse in einer Landessprache nachweisen. Dazu gibt es neue rechtliche Grundlagen.
Zwei Merkblätter der kantonalen Fachstelle Sprachförderung informieren über die Anforderungen und anerkannten Sprachnachweise. Sie werden periodisch aktualisiert.
Das Merkblatt Sprachkompetenzen nachweisen: Anforderungen informiert, welche Sprachkenntnisse für Behördenentscheide verlangt werden und in welcher Form sie nachzuweisen sind.
Das Merkblatt Sprachkompetenzen nachweisen: Angebot zeigt eine Übersicht der Anbieter von Prüfungen, die zu einem anerkannten Sprachnachweis führen und im Kanton Bern angeboten werden.
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Merkblatt Sprachkompetenzen nachweisen: Anforderungen
Merkblatt Sprachkompetenzen nachweisen: Anforderungen ( Datei herunterladen) Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 163 KB, 8 Seiten, Stand: 12.01.2021) -
Merkblatt Sprachkompetenzen nachweisen: Angebot
Merkblatt Sprachkompetenzen nachweisen: Angebot ( Datei herunterladen) Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 164 KB, 6 Seiten, Stand: 12.01.2021)
Kontakt
Haben Sie Fragen? Suchen Sie einen Sprachkurs oder möchten Sie einen Sprachtest machen? Hier finden Sie Hilfe und weitere Informationen:
Sprachkurse | Suchen Sie im kantonalen Webportal www.be.ch/sprachkurse-migration Link öffnet in einem neuen Fenster. oder direkt im Internet und kontaktieren Sie die Schulen / Anbieter. Mehr Informationen zum Webportal hier. |
Sprachzertifikat, Prüfung | Kontaktieren Sie direkt die Anbieter von Zertifikaten und Prüfungen. |
Sprachkurse, Zertifikate, weitere Fragen | Wenden Sie sich an Ihre Einwohnergemeindeoder an die Ansprechstelle Integration in Ihrer Region. Adressen: www.gef.be.ch Link öffnet in einem neuen Fenster. - Migration/Integration → Beratung |
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Medienmitteilung des Bundesrates vom 15. August 2018
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Einbürgerung: Informationen zum Sprachnachweis
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