Qualifikationsverfahren nicht bestanden – wie weiter?
Sie haben das Qualifikationsverfahren (Abschlussprüfung) absolviert und dieses leider nicht bestanden. Das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis / das Eidgenössische Berufsattest konnte Ihnen deshalb nicht ausgehändigt werden. Lassen Sie sich durch diesen Misserfolg nicht entmutigen. Versuchen Sie, durch gezielte Vorbereitung die vorhandenen Ausbildungslücken zu schliessen und das Qualifikationsverfahren im nächsten Jahr zu wiederholen.
Das nachstehende Dokument informiert Sie über die Rahmenbedingungen der Prüfungswiederholung und gibt Ihnen die Grundlagen, um das weitere Vorgehen zu planen.
-
Merkblatt Qualifikationsverfahren nicht bestanden Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 142 KB, 6 Seiten)
Weitere Informationen
Kontakt
Bildungs- und Kulturdirektion
Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Abteilung Betriebliche Bildung Qualifikationsverfahren
Kasernenstrasse 27
Postfach
3000 Bern 22
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
Telefon: +41 31 633 87 87
erreichbar 9-12/14-17 (Fr -16:30)