Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Die Arbeitgeberschaft ist verantwortlich für den Schutz ihrer Mitarbeitenden vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
Das Gesetz (Obligationenrecht, Arbeitsgesetz, Gleichstellungsgesetz) verlangt präventive Massnahmen:
- eine Beschreibung sexueller Belästigung am Arbeitsplatz;
- eine entschiedene Stellungnahme der Geschäftsleitung dagegen;
- eine Auflistung der Sanktionen für belästigende Personen;
- Unterstützungsangebote (z.B. interne Vertrauenspersonen oder externe Anlaufstellen)
All dies muss in einem internen Papier (Personalreglement, …) schriftlich festgehalten und allen bekannt sein, damit im konkreten Fall die Abläufe und Zuständigkeiten klar sind.
Prüfen Sie den Stand Ihrer Präventionsmassnahmen mit der SECO-Checkliste Link öffnet in einem neuen Fenster. oder erfahren Sie mehr über konkrete Fälle in der Datenbank (www.gleichstellungsgesetz.ch Link öffnet in einem neuen Fenster.).
Betriebe ohne interne Regelungen finden hier ein entsprechendes Musterreglement und ein entsprechendes Merkblatt für Mitarbeitende, welches auf den eigenen Betrieb (Logo, Adresse, Fachstelle, interne Vertrauensperson) angepasst werden kann.
- Vorlage „Reglement gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ Link öffnet in einem neuen Fenster. (Word, 40 KB, 2 Seiten)
- Vorlage „Betriebsinternes Merkblatt sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ Link öffnet in einem neuen Fenster. (Word, 37 KB, 1 Seite)
- Kantonale Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern Link öffnet in einem neuen Fenster.
(Präventions-Kit für einen belästigungsfreien Arbeitsplatz)
Weiterführende Informationen für Arbeitgebende:
- Informationen für Arbeitgebende (PDF Broschüre) Link öffnet in einem neuen Fenster.
- Führungsinstrumente zum Thema sexuelle Belästigung an Berufsschulen Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 225 KB, 29 Seiten)
- www.sexuellebelästigung.ch Link öffnet in einem neuen Fenster.
- Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Link öffnet in einem neuen Fenster.
- Information für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner Link öffnet in einem neuen Fenster.
- Beratung und Unterstützung zu anderen Themen
- Chummerchaschte
Online Beratung für Betroffene:
Weitere Informationen
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Bildungs- und Kulturdirektion
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