Nachteilsausgleich
Information für Lernende mit einer Beeinträchtigung
Menschen mit einer Behinderung können in der beruflichen Grundbildung, in der Berufsmaturitätsausbildung und in den Qualifikationsverfahren Benachteiligungen erfahren, wenn ihren besonderen Bedürfnissen nicht Rechnung getragen wird.
Unter dem Begriff "Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung" werden spezifische Massnahmen verstanden, die zum Ziel haben, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen, Diskriminierungen zu verhindern und individuelle Anpassungen zu gewähren. Dabei müssen die kognitiven und fachlichen Kompetenzen den in den Verordnungen formulierten Anforderungen entsprechen.
Spezifische Massnahmen zum Nachteilsausgleich können nur in Anspruch genommen werden, wenn die Behinderung von einer anerkannten Fachstelle (Erziehungsberatungsstelle, neuropsychologische Praxis, etc.) schriftlich bestätigt wird.
Ein Gesuch um Nachteilsausgleich in der Berufsfachschule Link öffnet in einem neuen Fenster. (Word, 44 KB, 2 Seiten), den überbetrieblichen Kursen Link öffnet in einem neuen Fenster. (Word, 42 KB, 2 Seiten) und dem Qualifikationsverfahren Link öffnet in einem neuen Fenster. (Word, 44 KB, 2 Seiten) ist schriftlich durch die lernende Person mit den entsprechenden Formularen und den geforderten Beilagen einzureichen.
Jeder Nachteilsausgleich wird individuell geprüft, Massnahmen festgelegt und mit einer Rechtsmittelbelehrung verfügt.
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