Duale Ausbildung (Lehrvertrag mit einem Berner Lehrbetrieb)
Gesuchseinreichung
Das Gesuch um Schulgeldübernahme (mit detaillierter Begründung, warum der ausserkantonale Schulbesuch gewünscht oder notwendig ist) ist der Abteilung Berufsfachschulen (Siehe Kontaktadresse in der rechten Spalte) einzureichen. Dazu steht ein Antragsformular Schulortsgesuch Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 105 KB, 2 Seiten) zur Verfügung. Weitere Informationen Zuteilung Lernende und Lehrbetriebe zu den Schulorten.
In welchen Fällen wird das Schulgeld übernommen?
Die Abteilung Berufsfachschulen des Mittelschul- und Berufsbildungsamts weist Lernende einer ausserkantonalen Schule zu, wenn im betreffenden Lehrberuf ein kantonales Angebot fehlt. Sie kann Lernende einem anderen Kanton zuweisen, wenn überzählige Lernende die Eröffnung einer unterbesetzten Klasse erfordern würden.
Auf begründetes Gesuch hin bewilligt sie Lernenden den ausserkantonalen Schulbesuch.
Wenn eine lernende Person ihre Ausbildung in einem andern Kanton begonnen hat und während der Lehrzeit in einen Berner Lehrbetrieb wechselt, wird das Verbleiben an der ausserkantonalen Schule gutgeheissen, sofern das 1. Lehrjahr (bei 2-, oder 3-jährigen Lehren) oder das 2. Lehrjahr (bei 4-jährigen Lehren) vollendet ist.
Gesuchsprüfung / Entscheid
Gesuche für den ausserkantonalen Schulbesuch ab Lehrbeginn werden vorerst gesammelt und Ende Juni /anfangs Juli behandelt.
Gesuche für den ausserkantonalen Schulbesuch während der Ausbildungszeit können in der Regel sofort - nach Einreichung - behandelt werden.
Bewilligung der Gesuche
Wird das Schulgeld vom Kanton Bern übernommen, erhalten die Gesuchsteller eine Verfügung/Ausnahmebewilligung. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt stellt der ausserkantonalen Schule eine Kopie der Verfügung zu, welche als Kostengutsprache erachtet werden kann.
Die lernende Person erkundigt sich selber bei der bewilligten Berufsfachschule über eventuelle Anmeldeformalitäten.
Ablehnung der Gesuche
Wird die Schulgeldübernahme vom Kanton Bern abgelehnt, muss die lernende Person eine Berufsfachschule im Kanton Bern besuchen. Dabei gilt das Lehrortsprinzip, d.h., die lernende Person absolviert die schulische Ausbildung an der dem Lehrbetrieb zugeteilten Berufsfachschule.
Weitere Informationen
Kontakt
Bildungs- und Kulturdirektion
Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Abteilung Berufsfachschulen (ABS)
Kasernenstrasse 27
Postfach
3000 Bern 22
Tel. +41 31 633 87 21
Fax +41 31 633 88 20
Kontakt per E-Mail
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