Bezahlter Bildungsurlaub für Lehrkräfte an Berufsfachschulen und höheren Fachschulen
Lehrkräften kann nach einer bestimmten Anzahl von Dienstjahren ein bezahlter Urlaub für berufsbezogene Weiterbildung gewährt werden (vgl. Verordnung über die Anstellung der Lehrkräfte [LAV], Art. 73 – 79 Link öffnet in einem neuen Fenster.). Die MBA-Vorgabe gibt Auskunft über Gesuchstellung und Bewilligung für Lehrpersonen, die im deutschsprachigen Kantonssteil unterrichten. Bitte verwenden Sie das entsprechende Gesuchsformular.
- MBA-Vorgabe bezahlter Bildungsurlaub Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 299 KB, 11 Seiten)
- Gesuch um bezahlten Bildungsurlaub für Lehrkräfte an Berufsfachschulen (Anhang 3) Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 54 KB, 3 Seiten)
- Berechnung Lektionen für bezahlten Bildungsurlaub Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 56 KB, 1 Seite)
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