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Fachmaturität

Per Sommer 2008 wurde im Kanton Bern die Fachmaturität eingeführt. Diese ermöglicht für das jeweilige Berufsfeld „Gesundheit“ oder „Soziale Arbeit“ den Zugang zum Aufnahmeverfahren der entsprechenden Fachhochschule.

Die Fachmaturität erhält, wer nach dem Abschluss der dreijährigen Ausbildung an einer Fachmittelschule erfolgreich ein maximal einjähriges Praktikum absolviert, dieses in einer Fachmaturitätsarbeit reflektiert und an der Fachmaturitätsprüfung erfolgreich präsentiert. Die Fachmaturität „Gesundheit“ kann auch integriert in den Pflegeausbildungsgang des Berner Bildungszentrums Pflege (Höhere Fachschule) erworben werden.

Aufnahme in das Fachmaturitätsmodul

Bewerberinnen und Bewerber melden sich bei ihrer Fachmittelschule an. Die Aufnahme in das Fachmaturitätsmodul eines entsprechenden Berufsfelds erfolgt, falls

  • der Fachmittelschulausweis vorliegt,
  • die Fachmittelschulausweisnote im entsprechenden Berufsfeld genügend ist
  • und ein Vertrag für den Besuch eines anerkannten Praktikums oder die Zulassung zu einer tertiären Ausbildung mit integriertem äquivalentem Praktikum vorliegt.

Praktikum

Berufsfeld Gesundheit

Für das Berufsfeld Gesundheit gibt es zwei Möglichkeiten, die Fachmaturität Gesundheit zu erlangen:

a) Es wird ein vierwöchiger Vorbereitungskurs am Bildungszentrum Pflege absolviert, gefolgt von einem 24-wöchigen Praktikum in einer Institution des Gesundheitswesens. Zu einem Thema aus diesem Praktikum wird die Fachmaturitätsarbeit verfasst und die Fachmaturitätsprüfung abgelegt.

b) Die Absolvent/in tritt direkt in einen Studiengang auf Stufe Höhere Fachschule ein (Bildungszentrum Pflege, HF Medi). Die im regulären Studiengang erfolgte Praktikumsvorbereitung sowie Praktika von insgesamt 24 Wochen Dauer werden für die Fachmaturität angerechnet. Ausserhalb der Studienzeit wird eine Fachmaturitätsarbeit zu einem Thema aus den Praktika verfasst und die Fachmaturitätsprüfung abgelegt.

Berufsfeld Soziale Arbeit

Für das Berufsfeld „Soziale Arbeit“ muss das Praktikum direkten Kontakt zu Personen, mit besonderen Bedürfnissen sicherstellen und mindestens 12 Wochen dauern. Die meisten Kandidatinnen und Kandidaten absolvieren jedoch ein ganzjähriges Praktikum. Wer sich auf das Minimalpraktikum von 12 Wochen beschränkt, muss für den Rest des Jahres eine anderweitige Arbeitspraxis nachweisen.

Fachmaturitätsarbeit und Fachmaturitätsprüfung

Die schriftliche Fachmaturität kann erreicht werden, wer ein mindestens als genügend bewertetes Praktikum im Berufsfeld absolviert hat. Die schriftliche Fachmaturitätsarbeit umfasst die vertiefte Darstellung eines Fallbeispieles und die Bearbeitung von erkannten Zusammenhängen und Problemfeldern. Sie wird an der Fachmaturitätsprüfung präsentiert und verteidigt.


Weitere Informationen

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt MBA

Abteilung Mittelschulen
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Tel. 031 633 87 79
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