Ausserkantonaler Schulbesuch
Grundsätzlich besuchen Berner Schülerinnen und Schüler ihre Ausbildung im Mittelschulbereich (Gymnasium, Fachmittelschule, gymnasiale Maturität für Erwachsene, Passerelle Berufsmaturität - universitäre Hochschule, gestalterische Vorkurse) an einer Schule im Kanton Bern. Es kann jedoch vorkommen, dass aus bestimmten Gründen ein ausserkantonaler Schulbesuch notwendig wird. In einem solchen Fall kann der Kanton Bern unter bestimmten Bedingungen das Schulgeld für den ausserkantonalen Bildungsgang übernehmen. Dies geschieht gestützt auf die kantonalen Rechtsgrundlagen (Siehe •Artikel 84 der Mittelschulverordnung) sowie allfällige •interkantonale Schulabkommen.
Wie ist bezüglich ausserkantonalem Schulbesuch vorzugehen?
Die Auszubildenden oder deren Eltern können sich direkt bei der ausserkantonalen Schule anmelden. Gleichzeitig ist mit der Abteilung Mittelschulen (Siehe Kontaktadresse am rechten Rand) die Übernahme des Schulgeldes zu klären. Dies kann mit einer ersten Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail erfolgen oder direkt mit einem Gesuch um Schulgeldübernahme (Siehe "Gesuchseinreichung" weiter unten).
In welchen Fällen wird das Schulgeld übernommen?
Die Abteilung Mittelschulen erteilt die Kostengutsprache für den ausserkantonalen Schulbesuch, sofern;
- der stipendienrechtliche Wohnsitz* im Kanton Bern nachgewiesen ist,
- der ausserkantonale Bildungsgang zu einem schweizerisch anerkannten Abschluss führt, und
- der ausserkantonale Bildungsgang öffentlich ist oder besondere Aufgaben erfüllt (dies gilt z.B. für Schulen, welche das Link öffnet in einem neuen Fenster.•Swiss Olympic Label tragen),
sowie wenn;
- der ausserkantonale Schulort mit öffentlichen Verkehrsmitteln wesentlich besser erreichbar ist,
- sich die Förderung besonderer Begabung (im musischen, gestalterischen oder sportlichen Bereich) besser mit der Ausbildung verbinden lässt oder
- wichtige subjektive Gründe vorliegen.
Gesuchseinreichung
Das Gesuch um Schulgeldübernahme ist bis spätestens 120 Tage vor Ausbildungsbeginn bei der Abteilung Mittelschulen (Siehe Kontaktadresse in der rechten Spalte) einzureichen.
Dem Gesuch (mit detaillierter Begründung, warum der ausserkantonale Schulbesuch notwendig ist) sind beizulegen:
- aktuelle Wohnsitzbestätigung der Eltern unter namentlicher Erwähnung der Schülerin bzw. des Schülers (kann bei der Wohnsitzgemeinde bezogen werden).
- Bestätigung der Aufnahmebereitschaft der ausserkantonalen Schule (inkl. Angabe der Höhe des jährlichen Schulgelds sowie Ausbildungsbeginn und –ende).
- Nachweis, dass die Aufnahmebedingungen in den entsprechenden kantonalen Bildungsgang im Kanton Bern erfüllt sind (Laufbahnentscheid der Sekundarschule oder Prüfungsergebnisse der Aufnahmeprüfungen an ein öffentliches Gymnasium oder eine Fachmittelschule des Kantons Bern oder Semesterzeugnisse des aktuellen Schuljahres an einem Gymnasium oder einer Fachmittelschule).
Ausserkantonaler Schulbesuch: Gymnasiale Maturität für Erwachsene / Passerelle Berufsmaturität - universitäre Hochschule / Gestalterischer Vorkurs
Für den ausserkantonalen Schulbesuch der gymnasialen Maturität für Erwachsene, der Passerelle Berufsmaturität - universitäre Hochschulen oder des Gestalterischen Vorkurses ist anstelle des Dokumentes unter Punkt 3 (siehe oben) das nachfolgende Formular auszufüllen und einzureichen:
- •Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons (Word, 144 KB, 5 Seiten)
Sofern der ausserkantonale Schulbesuch aufgrund der Berufstätigkeit notwendig wird, ist dies im Gesuch entsprechend zu vermerken. In diesem Fall ist zusätzlich eine Bestätigung des Arbeitgebers einzureichen.
Ausserkantonaler Schulbesuch: Gymnasium mit verlängertem Bildungsgang zur Förderung von Hochbegabten (z.B. Sportgymnasium)
Der ausserkantonale Schulbesuch eines Gymnasiums mit einer nachobligatorisch verlängerten Ausbildungsdauer und somit einer geringeren Anzahl Wochenlektionen ist an bestimmte Bedingungen gebunden. Aus diesem Grund sind dem Gesuch zusätzliche Dokumente einzureichen. Siehe dazu die Informationen unter •Hochbegabtenvereinbarung.
Gesuchsprüfung / Entscheid
Die Abteilung Mittelschulen wird das Gesuch um Schulgeldübernahme prüfen und, sofern die Bedingungen erfüllt sind, eine Kostengutsprache erstellen.
Wird das Schulgeld vom Kanton Bern übernommen, erhalten die Auszubildenden oder deren Eltern eine Kostengutsprache, welche der ausserkantonalen Schule zuzustellen ist, damit diese dem Kanton Bern das Schulgeld in Rechnung stellen kann.
Wird die Schulgeldübernahme vom Kanton Bern abgelehnt, ist das Schulgeld durch die Auszubildenden selbst, deren Eltern oder Dritte zu übernehmen.
Weitere Informationen
Kontakt
Mittelschul- und Berufsbildungsamt MBA
Abteilung Mittelschulen
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Postfach
3000 Bern 22
Tel. 031 633 87 79
Fax 031 633 88 20
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