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Kulturförderungsgesetz

Die gesetzlichen Grundlagen im Bereich der Kulturförderung sind vielfältig. Wichtigste Grundlage für die Kulturförderung des Kantons Bern bildet das Kulturförderungsgesetz KKFG. Es wurde in den Jahren 2010 bis 2012 einer Totalrevision unterzogen.

Hinweis

Der Grosse Rat des Kantons Bern hat am 12. Juni das totalrevidierte kantonale Kulturförderungsgesetz mit 126 Ja, 8 Nein, 5 Enthaltungen genehmigt. Das auf der Kulturstrategie von 2009 basierende Gesetz bringt ein neues, breiter abgestütztes Finanzierungsmodell für die kulturellen Institutionen, stärkt die bestehenden Fördermassnahmen und führt diese gezielt weiter. Es ist seit dem 1. Januar 2013 in Kraft.

 


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Erziehungsdirektion

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Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern

Tel. 031 633 85 85
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Informationen über diesen Webauftritt

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