Kanton Bern

Kanton Bern Startseite

Erziehungsdirektion Startseite


Navigation



Kulturgutschein für Reisen beantragen

Hinweis

  • Pro Klasse muss ein Kulturgutschein beantragt werden.
  • Der Wert eines Kulturgutscheins entspricht den günstigsten Reisekosten mit öffentlichem Verkehr bis zu einem Betrag von maximal 800 Franken. Bei höheren Reisekosten muss die Differenz durch die Schule, die Gemeinde oder Dritte finanziert werden.

Wählen Sie ein Angebot aus der Liste der Kulturangebote aus. Den Link zum Antragsformular für einen Kulturgutschein finden Sie zuunterst auf der Detailseite des Kulturangebots.

Vorgehen, falls das Angebot nicht auf der Liste ist

Das Vorgehen im Detail

Vorabklärungen

Sie klären ab, ob Sie die Bedingungen für einen Antrag erfüllen.

Abklärung mit Schulleitung

Sie besprechen Ihre Kulturreise mit der Schulleitung und klären deren Gesamtfinanzierung.

Antrag stellen

Sie füllen das Antragsformular wahrheitsgetreu und spätestens 30 Tage vor Projektstart aus.

Bestätigung

Sie erhalten umgehend per E-Mail eine Eingangsbestätigung.

Rückbestätigung

Sie quittieren die Eingangsbestätigung innerhalb von 72 Stunden.

Zustellung Gutscheinnummer

Sie erhalten per E-Mail eine Gutscheinnummer für alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit Ihrem Antrag.

Entscheid

Innerhalb von 30 Tagen wird Ihr Antrag beurteilt und Sie erhalten Bescheid, ob dieser genehmigt wurde.

Durchführung

Sie führen die Reise durch.

Feedback

Sie geben nach der Reise online eine Rückmeldung. Der Link zum Fragebogen wird Ihnen per E-Mail zugesandt.

Auszahlung

Nach Abgabe des Feedbacks erhalten Sie per E-Mail ein Auszahlungsformular, das Sie zusammen mit den Belegen der rechnungsführenden Stelle der Schule übergeben.

Auszahlung

Diese Stelle prüft die Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit und leitet sie per Post der Erziehungsdirektion zur Auszahlung weiter.

Auszahlung

Die effektiven Reisekosten werden bis zu einem Maximalbetrag von CHF 800 ausbezahlt.

WICHTIG: Die Erziehungsdirektion des Kantons Bern zahlt den Kulturgutschein erst aus, wenn ihr das Feedback (elektronisch übermittelt) und das Auszahlungsformular mit Belegen (per Post eingereicht) vorliegen.

Kulturgutschein für Reisen zu Kulturorten, die nicht auf der Angebotsliste sind

Möchten Sie einen Kulturort besuchen, der sich nicht auf der Angebotsliste befindet, und dafür einen Kulturgutschein beantragen, verwenden Sie bitte dieses Antragsformular. Pro Klasse muss ein Antrag ausgefüllt werden.

Hier finden Sie unsere Definition von Kulturorten (PDF, 26 KB, 1 Seite).

Bedingungen

  • Das Kulturprojekt oder die Kulturreise wird mit einer Klasse des Kindergartens, der Primarstufe, der Sekundarstufen I oder II des regulären (nicht fakultativen) Unterrichts durchgeführt.
  • Je Schulklasse muss ein Antrag auf einen Kulturgutschein gestellt werden.
  • Anträge stellen können Lehrpersonen öffentlicher Schulen, bewilligter privater Volksschulen oder anerkannter privater Schulen der Sek I und II, in Absprache mit der Schulleitung, sowie Tageschulleitende des Kantons Bern. Ebenfalls Anträge stellen können Lehrpersonen von der GEF zugelassener Institutionen für Kinder und Jugendliche, also von Sonderschulheimen, heilpädagogischen Tagesschulen und Wohnheimen, sofern die Institutionen Schulangebote bereitstellen.
  • Die antragstellende Person stellt sicher, dass pro Schuljahr und Klasse nicht mehr als je ein Kulturgutschein für ein Schulprojekt und eine Kulturreise beantragt wird. Sie verpflichtet sich ausserdem, wahrheitsgetreue Angaben zu machen.
  • Kulturgutscheine für Reisen werden ausschliesslich für Reisen zu Kulturorten oder kulturellen Veranstaltungen zugesprochen. Die Kulturgutscheine decken die effektiven Reisekosten mit dem öffentlichen Verkehr bis zu einem Betrag von 800 Franken.
  • Für Schulen im deutschsprachigen Teil des Kantons begrenzt sich die Reise auf Kulturorte innerhalb des Kantons Bern.
  • Für Schulen im französischsprachigen Kantonsteil kann die Reise über die Kantonsgrenze hinausführen in den französischen Sprachraum der Kantone der Romandie (FR, GE, JU, NE, VD, VS).
  • Die Kulturgutscheine können laufend beantragt werden, spätestens aber 30 Tage vor Projektbeginn.
  • Keinen Anspruch auf Kulturgutscheine haben Klassen, die im MUS-E-Programm aufgenommen wurden.
  • Die Erziehungsdirektion behält sich vor, die Angaben zu den Gutscheinen stichprobenweise zu überprüfen und gegebenenfalls Belege einzufordern.

Bedingungen für Kulturgutscheine (PDF, 70 KB, 2 Seiten) in Druckversion.

Beurteilung der Anträge durch die Erziehungsdirektion

Die Anträge werden durch die Erziehungsdirektion beurteilt.
Gehen mehr Anträge ein als finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, entscheidet die Erziehungsdirektion aufgrund der folgenden Kriterien, welche Anträge gutgeheissen werden:

  • Für Kulturgutscheine für Schulprojekte stehen pro Jahr zwei Drittel, für Kulturgutscheine für Reisen ein Drittel der Gesamtsumme aller Kulturgutscheine zur Verfügung.
  • Erstmalige Anträge einer Klasse bzw. Schule;
  • Ausgewogenes Verhältnis von Kulturgutscheinen für Schulprojekte und Reisen;
  • Ausgewogene Verteilung unter den Regionen des Kantons;
  • Ausgewogene Verteilung auf die verschiedenen Altersstufen;
  • Anträge für Kulturgutscheine für eine Reise werden nach Lage der Schule, bzw nach Distanz zum Kulturort beurteilt. Ländliche Schulen mit grösserer Distanz zum Kulturort erhalten Priorität.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines Kulturgutscheins. Der Erziehungsdirektion des Kantons Bern stehen begrenzte Mittel zur Verfügung. Sie behält sich deshalb vor, die Pauschalbeiträge allenfalls linear zu kürzen, damit möglichst viele Schulklassen profitieren können.


Weitere Informationen

Kontakt

Erziehungsdirektion

Programm Bildung und Kultur
Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern

Tel. 031 633 83 11
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.erz.be.ch/de/index/kultur/bildung_kultur/gutscheine/reise_an_einen_schulexternenkulturort