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Blockzeiten

Seit 1. August 2009 muss an allen Kindergärten und Volksschulen von Montag bis Freitag jeden Morgen während mindestens vier Lektionen Unterricht stattfinden (Artikel 11a Volksschulgesetz; BSG 432.210).

  • Der Unterricht findet von Montag bis Freitag statt.
  • Der Unterricht findet soweit als möglich in Blockzeiten statt.
  • Die Blockzeiten umfassen mindestens vier Lektionen an den Vormittagen.
  • Innerhalb einer Gemeinde gelten die gleichen Blockzeiten.
  • Die Schulkommission kann Abweichungen zulassen:
    • für lokale Feiertage,
    • zur Verlängerung von Feiertagswochenenden, 
    • für besondere Anlässe wie ganztägige Weiterbildungen des Kollegiums,
    • wenn die Schülertransporte es erfordern,
    • für die Sekundarstufe I (z.B. für abteilungsweisen Unterricht wie Hauswirtschaft kombiniert mit Schwimmunterricht).

Bei Ausnahmen wird vielerorts eine Betreuung sichergestellt (Tagesschule). Einige Gemeinden haben zusätzlich an zwei Nachmittagen Blockzeiten eingeführt.

Unter „Downloads“ finden Sie die organisatorischen Hinweise zu Blockzeiten mit Beispielen zur Stundenplangestaltung.

  

Auskunft: Marlies Kuster, Sachbearbeitung Fachstelle Kindergarten- und Schulaufsicht deutsch (Tel. 031 633 87 74, marlies.kuster@erz.be.ch

 


Weitere Informationen

Kontakt

Erziehungsdirektion

Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB)
Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern

Tel. 031 633 84 51
Fax 031 633 83 55
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

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