Gemeinden

Gemeindeverwaltung
Die Gemeinden organisieren nach den Vorgaben der kantonalen Kindergarten- und Volksschulgesetzgebung die Schulung der Kinder vor Ort. Sie setzen hierfür kommunal organisierte Schulkommissionen ein.
Die Gemeinden sind hauptsächlich zuständig für die Sicherstellung der Infrastrukturen. Dazu gehören insbesondere die Schulanlagen, das Mobiliar, die Geräte, evtl. die Schultransporte und das Schulmaterial. Darüber hinaus beteiligen sich die Gemeinden im Rahmen eines Lastenausgleiches mit 30% an den Aufwendungen für die Besoldungen der Lehrpersonen, welche durch den Kanton ausbezahlt werden.
Insgesamt werden die Gesamtkosten für Kindergarten und Volksschule zu etwas mehr als 50% durch die Gemeinden getragen.
Mit einer Teilrevision des Volksschulgesetzes 2008 wurde der Spielraum der Gemeinden in der Organisation und Führung der Schulen erweitert. Etliche Gemeinden nehmen die Gelegenheit wahr, überprüfen ihre Organisations- und Führungsstrukturen im Kindergarten- und Volksschulbereich. Sie reduzieren zum Beispiel die Zahl der Schulkommissionen oder übertragen die Anstellung der Lehrkräfte an die Schulleitung.
Solche Anpassungen können jederzeit vorgenommen werden und unterliegen keiner Frist seitens der Erziehungsdirektion.
Sie stellt den Gemeinden für die Anpassung ihrer Erlasse •Dokumente und Umsetzungshilfen zur Verfügung.
Weitere Informationen
Kontakt
Erziehungsdirektion
Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB)
Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern
Tel. 031 633 84 51
Fax 031 633 83 55
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