Integration und besondere pädagogisch-therapeutische Massnahmen

«Es ist eine grosse Herausforderung und Kunst, eine Schule zu gestalten, die den individuellen Stärken und Schwächen der Kinder gerecht wird. Wir müssen Unterstützungen in die Schule bringen, die es möglich machen, dass wir sowohl Hochbegabte wie auch Benachteiligte an ihrem jeweiligen Ausgangspunkt fördern können.
Mit Blick auf diese Ziele strebe ich langfristig eine integrative und in der Tendenz möglichst förderorientierte Volksschule an.»
Bernhard Pulver, Regierungsrat
Verordnung über die besonderen Massnahmen
Der Regierungsrat hat an der Sitzung vom 19. September 2007 die Verordnung über die besonderen Massnahmen in Kindergarten und Volksschule (BMV) verabschiedet. Damit kann der im Jahre 2001 durch den Grossen Rat revidierte
•Artikel 17 des Volksschulgesetzes (PDF, 34 KB, 1 Seite)
in die Praxis umgesetzt werden.
Schülerinnen und Schüler, deren schulische Ausbildung durch Störungen oder Probleme bei der sprachlichen oder kulturellen Integration erschwert wird, sowie jene mit ausserordentlichen Begabungen sollen künftig in der Regel ordentliche Bildungsgänge besuchen. Für Kinder mit Behinderungen wird weiterhin im Einzelfall abgeklärt, welche Art der Schulung am Besten geeignet ist.
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