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Kindergarten

Kindergarten: gemeinsame Ziele mit der Schule fördern

Das Kindergartengesetz verpflichtet die Gemeinden, dass jedes Kind vor dem Schuleintritt während mindestens einem Jahr den Kindergarten besuchen kann.

Die Gemeinden können einen zweijährigen, in begründeten Ausnahmefällen für einzelne Kinder einen dreijährigen Kindergartenbesuch ermöglichen. Die ungleiche rechtliche Handhabung des zweijährigen Kindergartens hat zur Folge, dass aufgrund von finanziellen, politischen oder strukturellen Überlegungen über den Kindergartenbesuch der fünfjährigen Kinder entschieden wird. Diese Handhabung führt zu einer Chancenungleichheit in der Vorschulbildung im Kanton Bern.

Einführung der Basistufe und Flexibilisierung des Schuleintrittes

Der Lehrplan Kindergarten geht von der Heterogenität der Kindergartenklassen und der Entwicklungsunterschiede der einzelnen Kinder aus. Er umreisst damit ein konkretes Bildungskonzept für zwei Jahre Kindergarten und die altersgemischte Klasse.

Die Diskussion um die Flexibilisierung des Schuleintrittes und die allfällige Einführung der Basisstufe ist von aktueller bildungspolitischer Bedeutung. Dass die frühe Erziehung und Bildung prägend für den Verlauf der weiteren Bildungslaufbahn ist, wurde längst erkannt.

Die Bemühungen in verschiedenen Kantonen für zwei Jahre Kindergarten, die Flexibilisierung des Schuleintrittes und eine allfällige Einführung der Basisstufe nehmen diese Erkenntnis auf.

In diesem Sinne unterstützt die Erziehungsdirektion die Gemeinden in ihrem Vorhaben, zwei Jahre Kindergarten für alle Kinder anzubieten.

Einführung des zweijährigen Kindergartens

Ab 2013 erfolgt im Zusammenhang mit HarmoS die Einführung des zweijährigen, obligatorischen Kindergartens.

Gleichzeitig wird der Stichtag des Geburtsdatums für den Kindergarteneintritt vom 30. April auf den 31. Juli verschoben.

In einer BISG-Information an die Gemeinden informiert die Erziehungsdirektion über die Umsetzung dieser Änderungen.


Weitere Informationen

Kontakt

Erziehungsdirektion

Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB)
Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern

Tel. 031 633 84 51
Fax 031 633 83 55
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.erz.be.ch/de/index/kindergarten_volksschule/kindergarten_volksschule/informationen_fuereltern/kindergarten