Allgemeine Informationen zu Kindergarten und Volksschule

Vor dem Schulzimmer
Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht auf kostenlosen Kindergarten- und Schulbesuch an ihrem Aufenthaltsort.
Die obligatorische Schulzeit dauert 9 Jahre, sechs Jahre davon in der Primarstufe und 3 Jahre in der Sekundarstufe I. Der Schuleintritt in die Volksschule erfolgt im siebten Altersjahr. Davor besuchen die Kinder in der Regel zwei Jahre den Kindergarten.
Ab Schuljahr 2013/14 ist der zweijährige Besuch des Kindergartens obligatorisch.
Kindergarten und Volksschule fördern den Erwerb von Wissen, Fähigkeiten, Haltungen und Handlungskompetenzen, mit dem Ziel, dass die Kinder und Jugendlichen sich in Umwelt und Gesellschaft zu orientieren und integrieren vermögen, sich zu einer eigenständigen, verantwortungsvollen Persönlichkeit entwickeln und in der Lage sind, nach der obligatorischen Schule erfolgreich eine berufliche Ausbildung oder weiterführende Schule zu absolvieren.
Die Lehrpersonen planen ihren Unterricht auf Basis der Lehrpläne, in denen die konkreten Ziele von Kindergarten und Volksschule festgelegt sind.
Die Kinder in der 1. und 2. Primarklasse erhalten pro Semester einen notenfreien Beurteilungsbericht. Ab der 3. Primarklasse werden die Leistungen der Schülerinnen und Schüler im Beurteilungsbericht ausser im Fach Französisch mit Noten dokumentiert. Ab dem 4. Schuljahr werden die Leistungen auch im Fach Französisch mit Noten beurteilt.
Der Kanton Bern und seine Gemeinden sind gemeinsam für das Volksschulwesen zuständig. In jeder Gemeinde verantworten und beaufsichtigen die Schulkommissionen den Betrieb der Kindergärten und Schulen. Im Auftrag der Erziehungsdirektion stellen die Schulinspektorate die kantonale Aufsicht sicher.
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Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB)
Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern
Tel. 031 633 84 51
Fax 031 633 83 55
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