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Beurteilung

Die Vorverlegung der ersten Fremdsprache ins 3. Schuljahr hat zu einer Änderung der Direktionsverordnung über die Beurteilung und Schullaufbahnentscheide in der Volksschule (DVBS, Art. 7 und 11) geführt. Sie betrifft den Fremdsprachenunterricht im 3. Schuljahr und regelt, dass für die Beurteilung der Leistungen in der ersten Fremdsprache (Französisch im deutschsprachigen resp. Deutsch im französischsprachigen Kantonsteil) erst ab dem 4. Schuljahr Noten gesetzt werden. Siehe Information zu den Änderungen der DVBS.

Im Sinne einer einheitlichen Handhabung im Umgang mit der Beurteilung hat die Erziehungsdirektion entschieden, bis zur Einführung des Lehrplans 21 die Beurteilungsberichte in der heutigen Form auch für die Beurteilung der Fremdsprachen beizubehalten. Die Tatsache, dass mit dem heutigen Beurteilungsbericht nicht alle Bereiche von Fremdsprachenkompetenzen abgebildet werden können, hat zur Folge, dass bei Lehrpersonen und Eltern eine gewisse Unsicherheit bezüglich der Beurteilung besteht. Aus diesem Grunde werden Umsetzungshilfen für die Beurteilung im Fremdsprachenunterricht erstellt.
Siehe Umsetzungshilfe für die Beurteilung im Französischunterricht 3. und 4. Schuljahr.


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Erziehungsdirektion

Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB)
Sulgeneckstrasse 70
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Tel. 031 633 84 51
Fax 031 633 83 55
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