Fragen & Antworten zu StipBE-Online
Wir beantworten die häufigsten Fragen zu StipBE-Online - dem einfachen und schnellen Weg, das Gesuch um einen Ausbildungsbeitrag online im Internet auszufüllen.
- Anmelden beim BE-Login
- Alimente / Unterhaltsbeiträge
- Ausbildungsdarlehen online erfassen
- Ausbildungskosten
- Ausbildungsstätte erfassen
- Datenschutz und Datensicherheit
- Einreichungsfristen
- Elternteil unbekannt
- Erfassen eines Gesuchs
- Erneuerungsgesuch
- Fahrkosten
- Geschwister erfassen
- Höchstwerte beim Erfassen
- IBAN
- Lebenslauf erfassen (ohne aktuelle Ausbildung)
- Lehre oder schulische Ausbildung
- Konkubinat / in einem stabilen Konkubinat lebend
- Korrekturen nach Freigabe
- Registration beim BE-Login
- Renten
- Wohnsitz bei / Wohnsituation
- Zivilrechtlicher Wohnsitz
Anmelden beim BE-Login
Sie können sich mit der registrierten E-Mail-Adresse und dem von Ihnen erstellten Passwort beim BE-Login anmelden.
Nach zwei weiteren Klicks (Lasche «Bildung» / «Stipendien») gelangen Sie zur Willkommensseite von Stip-Online und können mit dem Erfassen des Gesuches beginnen.
Ausbildungsdarlehen online erfassen
Nach der Freigabe des Stipendiengesuches wird der Link zum Erfassen eines Darlehens freigeschaltet. Das Ausbildungsdarlehen kann ab diesem Zeitpunkt mittels diesem Link erfasst werden.
Alimente / Unterhaltsbeiträge
Bitte tragen Sie im Gesuch die bezahlten oder bevorschussten Alimente ein
Ausbildungskosten
Als anerkannte Ausbildungskosten gelten Schul- und Studiengebühren, Prüfungsgebühren, obligatorische Lehrmittel (Bücher). Massgebend sind die Kosten für öffentliche Ausbildungsstätten.
Die stipendienberechtigten Ausbildungskosten sind für die Sekundarstufe II (Berufsvorbereitendes Schuljahr, Berufslehre, Matura, Passerelle) auf CHF 2'000.- und für die Tertiärstufe (eidg. Diplom, Bachelor, Master) auf CHF 3'000.- pro Ausbildungsjahr beschränkt.
Ausbildungsstätte erfassen
Sofern Sie Ihre Ausbildung nicht auf der Liste finden, können Sie die entsprechende Frage mit «Ja» beantworten und danach die Ausbildungsstätte und die Ausbildung manuell erfassen.
Datenschutz und Datensicherheit
Jede Person hat mit ihren Zugangsdaten nur und ausschliesslich Zugriff auf ihre persönlichen
Gesuchsdaten.
Die Erziehungsdirektion des Kantons Bern beachtet die zum Schutz der persönlichen Daten aufgestellten kantonalen und eidgenössischen Richtlinien zum Datenschutz und stellt deren Umsetzung mit technischen und organisatorischen Massnahmen sicher.
Ihre E-Mail-Adresse behandeln wir vertraulich. Dritten oder anderen Verwaltungsstellen wird Ihre E-Mail-Adresse nicht bekannt gegeben.
Einreichungsfristen
Das Gesuch gilt erst als eingereicht, wenn die unterzeichnete Freigabequittung, das vollständige Gesuch und die Belege gemäss Belegliste auf dem Postweg bei der Abteilung Ausbildungsbeiträge, Erziehungsdirektion des Kantons Bern eingetroffen ist.
Die Eingabefrist ist
- der 30. Juni für Ausbildungsjahre, die zwischen 01.01. und 30.06. beginnen
- der 31. Dezember für Ausbildungsjahr, die zwischen 01.07. und 31.12. beginnen
Bei Gesuchen, die mit einer Verspätung von bis zu drei Monaten eingehen, werden die Ausbildungsbeiträge entsprechend gekürzt und nur für ganze Monate ausgerichtet. Auf Gesuche, die mit einer Verspätung von mehr als drei Monaten eingehen, wird nicht eingetreten.
Elternteil unbekannt
Sofern ein Elternteil unbekannt ist, kann dies im Stip-Online unter Zivilstand des Elternteils mit «Aufenthaltsort unbekannt» erfasst werden. Beim Vater gibt es 2 Möglichkeiten: «unbekannter Aufenthaltsort» oder «fehlende Vaterschaftsanerkennung». Sofern beide Elternteile unbekannt sind, kann dies unter «Verhältnis der Eltern zueinander» mit «Aufenthaltsort beider Elternteile unbekannt» angegeben werden.
Sollte der Aufenthaltsort der Eltern oder eines Elternteils nicht bekannt sein, muss ein entsprechendes Begründungsschreiben eingereicht werden. Sollte der Vater unbekannt sein, muss eine Kopie der Geburtsurkunde eingereicht werden.
Erfassen eines Gesuches
Um das Online-Gesuch auszufüllen, benötigen Sie die 13-stellige Sozialversicherungsnummer der Person in Ausbildung. (Sie finden Ihre 13-stellige Sozialversicherungsnummer auf Ihrer Krankenversichertenkarte oder Ihrem neuen AHV-Ausweis. Allenfalls können Sie Ihre Sozialversicherungsnummer bei der Wohngemeinde erfragen).
Die Eingabe kann jederzeit unterbrochen und die bereits gemachten Angaben können abgeändert werden, solange das Gesuch nicht freigegeben wurde.
Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Kästchen im Navigationsbaum grün ausgefüllt sind. Die Symbole links neben den Blockgruppen zeigen den Status des Blocks an.
Legende:

Die Symbole links neben den Blockgruppen zeigen den Status des Blocks an.
Danach können Sie Ihr Gesuch freigeben, das Gesuch und die Freigabequittung ausdrucken,
unterzeichnen und zusammen mit den notwendigen Beilagen an die Erziehungsdirektion des Kantons Bern, Abteilung Ausbildungsbeiträge, Sulgeneckstrasse 70, 3005 Bern, senden.
Hilfetexte (Icon «Erläuterung») erleichtern das Erfassen des Online-Gesuches und beantworten die meisten Fragen während des Ausfüllens.
Hinweis: Bei mehrjährigen Ausbildungen sind Ihre Stammdaten und wiederkehrende Angaben der Vorjahre bereits vorgegeben (z.B. Personalien, Auszahladresse, Lebenslauf, etc.).
Erneuerungsgesuch
Sie können sich mit der registrierten E-Mail-Adresse und dem von Ihnen erstellten Passwort beim BE-Login anmelden.
Nach zwei weiteren Klicks (Lasche «Bildung» / «Stipendien») gelangen Sie zur Willkommensseite von Stip-Online.
Auf der Willkommensseite des Stip-Onlines finden Sie neben Ihrem vorjährigen Gesuch den Link für das Erneuerungsgesuch. Im Erneuerungsgesuch sind Ihre Stammdaten und Angaben des Vorjahres bereits vorhanden. Sie müssen lediglich schrittweise Lasche für Lasche durcharbeiten und die Angaben kontrollieren und bei Bedarf den aktuellen Verhältnissen anpassen.
Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Kästchen im Navigationsbaum grün ausgefüllt sind.
Danach können Sie Ihr Gesuch freigeben, das Gesuch und die Freigabequittung ausdrucken,
unterzeichnen und zusammen mit den notwendigen Beilagen an die Erziehungsdirektion des Kantons Bern, Abteilung Ausbildungsbeiträge, Sulgeneckstrasse 70, 3005 Bern, senden.
Hilfetexte (Icon «Erläuterung») erleichtern das Erfassen des Online-Gesuches und beantworten die meisten Fragen während des Ausfüllens.
Fahrkosten
Es werden nur die notwendigen Fahrkosten zwischen Wohn- und Ausbildungsstätte angerechnet. Massgebend sind die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel (Jahresabonnement). Es ist eine Kopie der Kaufquittung oder eines Kostenvoranschlages einzusenden.
Geschwister erfassen
Es sind nur Geschwister zu erfassen, die im Vorschulalter, Schulalter oder in Ausbildung sind. Minderjährige Geschwister, die nicht in Ausbildung sind und zuhause wohnen, können auch erfasst werden.
Bei einem Neugesuch sind die Geschwister einzeln neu zu erfassen mittels dem Button «Neuer Eintrag erfassen».
Beim Erneuerungsgesuch sind die Daten der Geschwister zu bestätigen oder allenfalls anzupassen. Jeder Tabelleneintrag ist einzeln zu bestätigen.
Höchstwerte beim Erfassen
Die anerkannten stipendienberechtigen Höchstwerte finden Sie unter folgendem Link (Anhang 1) :
Verordnung über die Ausbildungsbeiträge (ABV) Link öffnet in einem neuen Fenster.
IBAN
Bitte geben Sie eine gültige IBAN einer inländischen Bank ein. Auszahlungen ins Ausland und
Barauszahlungen sind nicht möglich.
Lebenslauf erfassen (ohne aktuelle Ausbildung)
Unter der Rubrik «Vorbildung / Erwerbs- und andere Tätigkeiten» können Sie den Lebenslauf erfassen. Es sind alle Tätigkeiten für den angegebenen Zeitraum zu erfassen. Wenn im Vorjahr kein Gesuch eingereicht wurde, ist zwingend ein vollständiger Lebenslauf einzureichen. Pro Tätigkeit ist ein neuer Eintrag zu erfassen.
Bei «Andere Tätigkeit» ist zu ergänzen, um welche Art von Tätigkeit es sich handelt: Zum Beispiel: Militärdienst, Zivildienst/Zivilschutzdienst, Familienbetreuung/Schwangerschaft, Sprachaufenthalt, usw.
Ausbildungen mit einem Teilzeitjob: der sich in einer Ausbildung befindet/befand und gleichzeitig einen Teilzeitjob hat/hatte, erfasst nur die Ausbildung.
Lehre oder schulische Ausbildung
Bei der Rubrik Fallführung ist bei der letzten Frage «Lehre oder schulische Ausbildung» jeweils anzugeben, ob man in eine Lehre geht oder ob man an eine Schule geht.
Konkubinat / in einem stabilen Konkubinat lebend
Was ist unter einem stabilen Konkubinat zu verstehen?
Paare, die eine faktische Lebensgemeinschaft bilden, werden verheirateten Auszubildenden gleichgestellt, wenn die Lebensgemeinschaft seit mindestens 5 Jahre andauert oder ein gemeinsames Kind im gleichen Haushalt lebt.
Korrekturen nach Freigabe
Sobald Sie Ihr Beitragsgesuch freigegeben haben, sind keine Korrekturen im Online-Gesuch mehr möglich. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass Sie sich sicher sind, sämtliche Gesuchsdaten vollständig und korrekt erfasst zu haben.
Allfällige Änderungen können Sie handschriftlich auf dem ausgedruckten Formular anbringen.
Registration beim BE-Login
Die Registrierung erfolgt im BE-Login Portal des Kantons Bern. Nach einmaliger Registrierung in wenigen Schritten, stehen Ihnen BE-Login rund um die Uhr zur Verfügung.
Wichtig: Für die Registrierung im BE-Login Portal benötigen Sie die E-Mailadresse der Person in Ausbildung und ein Passwort, welches Sie selber bestimmen.
Renten
Sofern Sie Renten (Alters- oder Invalidenrente) erhalten, sind diese bei der Lasche Einnahmen und Kosten im entsprechenden Feld zu erfassen. Sofern keine Waisenrenten ausbezahlt mehr werden, ist das entsprechende Feld mit CHF 1.- zu erfassen.
Wohnsitz bei / Wohnsituation
Die Kosten für einen eigenen Haushalt werden nur berücksichtigt, wenn die Auszubildenden das 20. Lebensjahr vollendet haben oder aus zwingenden Gründen nicht bei den Eltern wohnen können. Als zwingende Gründe gilt insbesondere eine Reisezeit von mehr als eineinhalb Stunden zwischen dem elterlichen Wohnort und dem Ausbildungsort sowie das Führen eines Haushalts mit eigenen Kindern oder mit der Ehegattin oder dem Ehegatten.
Wochenaufenthalter können den Status «eigener Haushalt» angeben.
Zivilrechtlicher Wohnsitz
Als «zivilrechtlicher Wohnsitz» einer Person schweizerischer Nationalität gilt die Gemeinde, in der sie mit dem Heimatschein angemeldet ist und die Steuern bezahlt. Bei ausländischen Staatsangehörigen handelt es sich um die Gemeinde, die ihnen die entsprechende Bewilligung ausgestellt hat.
Weitere Informationen
Kontakt
Erziehungsdirektion
Amt für zentrale Dienste - Abteilung Ausbildungsbeiträge
Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern
Tel. +41 31 633 83 40
Fax +41 31 633 83 55
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