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Grundlagen

Eintrittsbedingungen in die Assistenz in Erziehungsberatung-Schulpsychologie

Gemäss Verordnung (PDF, 98 KB, 6 Seiten) vom 25. Juni 2003 über die Ausbildung und die Diplomierung in Erziehungsberatung-Schulpsychologie wird geregelt, welche Universitäts-absolventinnen und -absolventen mit einem Hauptfachabschluss in Psychologie zur berufspraktischen Ausbildung im deutschsprachigen Kantonsteil zugelassen werden.

Voraussetzungen sind:

Wer nicht über eine universitäre Ausbildung in Pädagogik/Sonderpädagogik oder Psychopathologie verfügt, kann sich belegte Leistungen anrechnen lassen, fehlende Leistungen nachholen und eine Anerkennungsprüfung absolvieren (Informationen und Formulare finden Sie unter Downloads).

Absolventinnen und Absolventen ausländischer Universitäten können sich ebenfalls in der Rubrik Downloads über die Kriterien zur Aufnahme in die Ausbildung in Erziehungsberatung-Schulpsychologie informieren.

Die Ausbildung wird auch in französischer Sprache angeboten. Die Voraussetzungen für die französischsprachige Assistenz weichen leicht von denjenigen der deutschsprachigen Ausbildung ab. Nähere Auskünfte erteilt Mario Beuchat, Leiter der französischsprachigen Ausbildung.


Weitere Informationen

Kontakt

Erziehungsberatung des Kantons Bern

Abteilungsleitung Bern
David Schmid, Leiter
Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern

Kontaktformular

Hinweis zur Kontaktaufnahme

Für Fragen zu den Beratungsangeboten kontaktieren Sie bitte direkt die entsprechende Regionalstelle.

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.erz.be.ch/de/index/erziehungsberatung/erziehungsberatung/ausbildung/assistenz/grundlagen