Grundlagen
Eintrittsbedingungen in die Assistenz in Erziehungsberatung-Schulpsychologie
Gemäss •Verordnung (PDF, 98 KB, 6 Seiten) vom 25. Juni 2003 über die Ausbildung und die Diplomierung in Erziehungsberatung-Schulpsychologie wird geregelt, welche Universitäts-absolventinnen und -absolventen mit einem Hauptfachabschluss in Psychologie zur berufspraktischen Ausbildung im deutschsprachigen Kantonsteil zugelassen werden.
Voraussetzungen sind:
- Lizenziat oder Master in Psychologie (Universitärer Hauptfachabschluss)
- Universitäre Ausbildung in Pädagogigk oder Sonderpädagogik und Psychopathologie
Wer in diesen Fächern über einen universitären Abschluss (Nebenfach-Abschluss, Minor-Abschluss) verfügt, erfüllt diese Bedingung
•Universitäre Ausbildung in Psychopathologie - Richtlinien für Studierende an der Universität Bern (PDF, 22 KB, 1 Seite) - Pädagogische Praxistätigkeit von mindestens 6 Monate Dauer
•Richtlinien zur Beurteilung der pädagogischen Praxistätigkeit als Bedingung zur Aufnahme in die Ausbildung in Erziehungsberatung-Schulpsychologie (PDF, 17 KB, 1 Seite)
Wer nicht über eine universitäre Ausbildung in Pädagogik/Sonderpädagogik oder Psychopathologie verfügt, kann sich belegte Leistungen anrechnen lassen, fehlende Leistungen nachholen und eine Anerkennungsprüfung absolvieren (Informationen und Formulare finden Sie unter •Downloads).
Absolventinnen und Absolventen ausländischer Universitäten können sich ebenfalls in der Rubrik •Downloads über die Kriterien zur Aufnahme in die Ausbildung in Erziehungsberatung-Schulpsychologie informieren.
Die Ausbildung wird auch in französischer Sprache angeboten. Die Voraussetzungen für die französischsprachige Assistenz weichen leicht von denjenigen der deutschsprachigen Ausbildung ab. Nähere Auskünfte erteilt •Mario Beuchat, Leiter der französischsprachigen Ausbildung.
Weitere Informationen
Kontakt
Erziehungsberatung des Kantons Bern
Abteilungsleitung Bern
David Schmid, Leiter
Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern
Hinweis zur Kontaktaufnahme
Für Fragen zu den Beratungsangeboten kontaktieren Sie bitte direkt die entsprechende Regionalstelle.