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Neue Universitätsverordnung
13. September 2012 Medienmitteilung
Die bernische Kantonsregierung hat die total revidierte Universitätsverordnung genehmigt. Die Verordnung setzt die Vorgabe des neuen Universitätsgesetzes um, das die Autonomie der Hochschulen stärkt und ihnen mehr Verantwortung gibt. Ab 2013 wird der Kanton jährlich einen finanziellen Beitrag an die Universität leisten, der sich am Leistungsauftrag orientiert. Mit der Einführung des Beitragssystems wird die Rechnung der Universität vom Kanton abgekoppelt. Die Verordnung regelt die konkrete Umsetzung dieser Vorgaben. Im Weiteren enthält sie Bestimmungen über die Universitätsleitung, deren Mitglieder neu in einem Verfahren bestimmt werden, das von der Erziehungsdirektion geleitet wird, und über die Anstellung von Professorinnen und Professoren. Das revidierte Universitätsgesetz tritt zusammen mit der neuen Verordnung auf Anfang 2013 in Kraft.