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Integrationsfördernder Unterricht Massnahmen zur Beruhigung des Reformprozesses

20. Januar 2012 – Medienmitteilung

Der Regierungsrat des Kantons Bern will den Reformprozess an der Volksschule beruhigen und die Veränderungen konsolidieren. Deshalb hat er eine Änderung der Verordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule vorgenommen. Mit dieser Änderung verzichtet er auf eine zwingende Anpassung des Lektionenpools im Dreijahresrhythmus und führt für die Zuteilung des Lektionenpools eine fixe Bandbreite ein. Damit wirken sich geringfügige soziodemografische Veränderungen in den Gemeinden nicht unmittelbar auf die Lektionenzuteilung aus.

Mit Anpassungen der Verordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule trägt der Regierungsrat dazu bei, den Reformprozess in der Volksschule zu beruhigen, der in den letzten Jahren wegen der Umsetzung des Integrationsartikels in Gang gekommen ist. Die Neuzuteilung der Mittel zur Umsetzung der besonderen Massnahmen hat in den Gemeinden zu umfangreichen Arbeiten geführt, insbesondere zu einer Anpassung ihrer Strukturen und ihrer pädagogischen Konzepte. Die Veränderungen stellten hohe Anforderungen an die Lehrpersonen und an die Schulen.

Inzwischen haben die meisten Schulen ihre Umsetzungsstrukturen konsolidiert und können sich der pädagogischen und didaktischen Umsetzung von integrationsförderndem Unterricht widmen. Um diesen Prozess nicht durch eine Veränderung der zugeteilten Lektionen zu stören, hat der Regierungsrat beschlossen, dass der Lektionenpool grundsätzlich zwar immer noch alle drei Jahre angepasst werden soll, jedoch nicht mehr zwingend. Damit kann nun per 1. August 2012 auf eine Neuzuteilung des Lektionenpools verzichtet werden. In vielen Gemeinden würden sonst nach 2009 wieder Veränderungen bei den Anstellungspensen der Lehrpersonen eintreten.

Um das System zu vereinfachen und die Pensen zu stabilisieren, soll für die Zuteilung des Lektionenpools an die Gemeinden neu eine fixe Bandbreite von 15 Prozent (+10/-5 Prozent) um den errechneten Sollwert eingeführt werden. Damit wirken sich neu geringfügige Veränderungen bei der Anzahl Schülerinnen und Schüler, beim Sozialindex oder bei den Klassen nicht unmittelbar als Veränderung auf die Lektionenzuteilung aus. Den Gemeinden erleichtert dies die Struktur- und Personalplanung. Für Gemeinden, bei denen die Veränderungen ausserhalb der fixen Bandbreite liegen, kann die Erziehungsdirektion den Lektionenpool in begründeten Fällen nach oben oder unten anpassen.

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