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Das Kulturförderungsgesetz geht an den Grossen Rat
19. Januar 2012 Medienmitteilung
Die vorberatende Kommission des Grossen Rates hat das total revidierte kantonale Kulturförderungsgesetz mit wenigen Änderungen zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die erste Lesung des Gesetzes im Grossen Rat ist für die Märzsession 2012 geplant.
Unter dem Vorsitz von Kommissionspräsident Peter Siegenthaler (SP) hat sich die vorberatende Kommission mit der Totalrevision des Kulturförderungsgesetzes befasst. Der Entwurf des kantonalen Kulturförderungsgesetzes sieht vor, dass der Kanton Kulturschaffenden als Anreiz für eigenverantwortliches Handeln zusätzlich zu Fördergeldern einen Anteil an die berufliche Vorsorge leisten kann. Den Antrag, diese zweckgebundenen Beiträge des Kantons aus dem Gesetz zu streichen, hat die vorberatende Kommission knapp abgelehnt.
Kommissionen ausgewogen zusammensetzen
Zur Unterstützung der Verwaltung in besonderen Sachfragen sowie als Jury für Wettbewerbe und Ausschreibungen kann der Kanton kulturelle Kommissionen einsetzen. Die vorberatende Kommission des Grossen Rates geht davon aus, dass die kulturellen Kommissionen hinsichtlich Geschlecht, Herkunft und Fachgebiet ausgewogen zusammengesetzt werden. Zudem sei die Geschlechterförderung bereits auf Verfassungsstufe geregelt. Deshalb erachtet sie eine Bestimmung über die ausgewogene Vertretung der Geschlechter als nicht notwendig und streicht sie aus der Vorlage.
Das total revidierte kantonale Kulturförderungsgesetz erlaubt dem Kanton die Unterstützung der Kultur der Fahrenden. Als anerkannte nationale Minderheit haben sie das Recht auf eine ihrer Kultur angemessene Lebensweise. Dazu gehören insbesondere Standplätze. Die vorberatende Kommission nahm daher die Massnahmen zu Gunsten besonderer Bedürfnisse der Fahrenden neu in den Massnahmenkatalog des Gesetzes auf.
Der ganze Gesetzesentwurf wurde von der Kommission als klar formuliert und in sich schlüssig bewertet. Trotzdem hat eine Kommissionsminderheit das Gesetz in der vorliegenden Form abgelehnt.
Das total revidierte Kantonale Kulturförderungsgesetz geht nun an das Plenum des Grossen Rates, wo es für die März-Session 2012 traktandiert ist.