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Überbetrieblicher Kurs (üK)

In den überbetrieblichen Kursen wird – ergänzend zur Bildung in Betrieb und Berufsfachschule – der Erwerb grundlegender praktischer Fertigkeiten vermittelt.

Der Besuch der überbetrieblichen Kurse ist für die Lernenden obligatorisch.

Der lernenden Person dürfen durch den Besuch des überbetrieblichen Kurses keine zusätzlichen Kosten erwachsen. Kursgelder und allfällige Nebenkosten dürfen nicht auf die lernende Person oder deren gesetzliche Vertretung abgewälzt werden.

Die kantonale Behörde kann auf Gesuch hin die lernende Person oder den Lehrbetrieb von der Kurspflicht befreien, wenn die entsprechenden Bildungsinhalte in einem betrieblichen Bildungszentrum oder in einer externen Lehrwerkstätte vermittelt werden. 

Ob im entsprechenden Beruf ein überbetrieblicher Kurs erforderlich ist, wird in der jeweiligen Bildungsverordnung festgelegt. Die zu vermittelnden Lerninhalte sind im Bildungsplan aufgeführt. Die Leistungen der Lernenden werden in Form von Kompetenznachweisen dokumentiert. Diese werden in Noten ausgedrückt und fliessen in einigen Berufen in die Berechnung der Erfahrungsnote ein.

Träger der überbetrieblichen Kurse sind in der Regel die Berufsverbände. Finanziert werden die überbetrieblichen Kurse durch Kursgelder der Lehrbetriebe, Beiträge der öffentlichen Hand und der Berufsverbände.

Rechtliche Grundlagen
BBG Art. 19, 23 / BBV Art. 21 / OR Art. 345a


Weitere Informationen

Kontakt

Mittelschul- und Berufsbildungsamt

Abteilung Betriebliche Bildung
Kasernenstrasse 27
Postfach
3000 Bern 22

Tel. 031 633 87 87
Fax 031 633 87 96
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

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