Krankentaggeldversicherung
Vereinbarung einer Krankentaggeldversicherung im Lehrvertrag
Die Krankentaggeldversicherung ist im Gegensatz zur Unfallversicherung nicht obligatorisch. Trotzdem besteht bei Ausfall eines Arbeitnehmers, einer Arbeitnehmerin infolge Krankheit die Pflicht der Lohnfortzahlung (•OR Art. 324a) für eine gewisse Dauer.
Es bestehen folgende Möglichkeiten:
- Keine betriebliche Krankentaggeldversicherung. Der Betrieb kommt für die Lohnfortzahlung selber auf. In diesem Fall die Felder für den Prämienabzug bei Pt. 11 „Krankentaggeldversicherung“ leer lassen
- Sie haben für Ihren Betrieb eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen. In diesem Fall dürfen Sie max. 50% der Prämien den Lernenden übertragen
- Es besteht ein Gesamtarbeitsvertrag. Gesamtarbeitsverträge können den Abschluss von Taggeldversicherungen bei Krankheit vorschreiben. Auch in diesem Fall dürfen max. 50% der Prämien den Lernenden übertragen werden
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Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA)
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