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Bildungsbericht

Das Berufsbildungsgesetz schreibt in Artikel 20 vor, dass sich die Verantwortlichen der Lehrbetriebe für den bestmöglichen Lernerfolg der Lernenden einsetzen und diesen periodisch überprüfen müssen.

In der Bildungsverordnung, Abschnitt 7, ist festgehalten, dass die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner den Bildungsstand der lernenden Person festhält und mit ihr mindestens einmal pro Semester bespricht.

Das Instrument dazu ist der Bildungsbericht. Der Bildungsbericht ist also Pflicht (Ausnahme Berufe mit eigenem Bewertungssystem). Jedoch sollte es für alle Berufsbildnerinnen und Berufsbildner eine Selbstverständlichkeit sein, sich auch ausserhalb des Bildungsberichts mit der lernenden Person über den Stand der Ausbildung zu unterhalten.


Weitere Informationen

Kontakt

Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA)

Abteilung Betriebliche Bildung (ABB)
Kasernenstrasse 27
Postfach
3000 Bern 22

Tel. 031 633 87 87
Fax 031 633 87 96
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

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