Anstellung Lehrkräfte
Hinweis
Die Unterlagen, Dokumente und Informationen zu den Personal- und Anstellungsfragen der Lehrkräfte, befinden sich zusammenfassend im Reiter Kindergarten & Volksschule.
Individuelle Pensenbuchhaltung
Lehrpersonen erfüllen ihre Arbeit in demjenigen Umfang, der dem entlöhnten Beschäftigungsgrad entspricht. Schulleiterinnen und Schulleiter können für die Lehrkräfte bewilligen, dass diese einen Beschäftigungsgrad haben, der vom entlöhnten Beschäftigungsgrad abweicht. Das bedeutet konkret: eine Lehrkraft unterrichtet mehr oder weniger als gemäss dem entlöhnten Beschäftigungsgrad vorgesehen ist. Dies kann längere Abweichungen während beispielsweise einem oder zwei Semestern betreffen, oder kurzfristige in Folge zusätzlich erteilter bzw. ausfallender Einzellektionen.
Mehr dazu finden Sie •hier.
Bezahlte Urlaube zu Bildungszwecken
Bezahlter Bildungsurlaub für Lehrkräfte an Berufsfachschulen und Höheren Fachschulen
Lehrkräften kann nach einer bestimmten Anzahl von Dienstjahren ein bezahlter Urlaub für berufsbezogene Weiterbildung gewährt werden. Das entsprechende Merkblatt gibt Auskunft über Gesuchstellung und Bewilligung für Lehrpersonen, die im deutschsprachigen Kantonssteil unterrichten. Bitte Gesuchsformular benutzen (vgl. Verordnung über die Anstellung der Lehrkräfte [LAV], Art. 73 – 79).
- •Merkblatt zum Gesuch um bezahlten Bildungsurlaub (PDF, 45 KB, 5 Seiten)
- •Gesuch um bezahlten Bildungsurlaub für Lehrkräfte an Berufsfachschulen (Word, 68 KB, 1 Seite)
Bezahlter Urlaub während der Ausbildung zur Lehrkraft für berufskundlichen Unterricht
Mit der Annahme der Motion 022/2008 Möschler, Biel (SP-JUSO) wurde die Möglichkeit eines bezahlten Urlaubs für Fachlehrkräfte während dem Diplomstudium zur Eidgenössisch Diplomierten Berufsfachschullehrkraft für berufskundlichen Unterricht eröffnet (vgl. Verordnung über die Anstellung der Lehrkräfte [LAV], Art. 49 Abs. 5). Die MBA-Vorgabe zeigt Zielgruppe, Kriterien und Gesuchsverfahren auf. Bitte Gesuchsformular verwenden.
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