Berufliche Grundbildung
Die berufliche Grundbildung vermittelt Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung eines Berufes erforderlich sind.
Sie dauert zwei, drei oder vier Jahre und basiert auf einer eidgenössischen Verordnung (nach Bundesgesetz über die Berufsbildung) und einem Bildungsplan.
Zwischen den Lernenden und den Lehrbetrieben wird ein •Lehrvertrag abgeschlossen. Diese Lehrverträge genehmigt im Kanton Bern die •Abteilung Betriebliche Bildung des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes Bern.
Der schulische Teil der beruflichen Grundbildungen besteht aus allgemeiner schulischer Bildung und beruflichem Unterricht und wird durch Berufsfachschulen vermittelt.
2-jährige berufliche Grundbildung
Die zweijährigen Grundbildungen schliessen in der Regel mit einer Prüfung ab und führen zum eidgenössischen Berufsattest (EBA). Sie sind so ausgestaltet, dass die Angebote den unterschiedlichen Voraussetzungen der Lernenden besonders Rechnung tragen.
Die beruflichen Grundbildungen mit Attest sollen Jugendlichen den Einstieg ins Berufsleben erleichtern und bieten Erwachsenen eine Möglichkeit, einen anerkannten Berufsabschluss zu realisieren.
Sie orientieren sich an beruflichen Grundbildungen mit EFZ und sollen den Weg zu einer solchen Ausbildung öffnen.
- Link öffnet in einem neuen Fenster.•Weitere Informationen zum EBA
- Link öffnet in einem neuen Fenster.•Liste der EBA-Berufe
- •Daten zu den 2-jährigen beruflichen Grundbildungen EBA im Kanton Bern 2010 (PDF, 702 KB, 28 Seiten)
- Link öffnet in einem neuen Fenster.•Bericht zu Kosten und Nutzen von zweijährigen beruflichen Grundbildungen
Link öffnet in einem neuen Fenster.3- oder 4-jährige berufliche Grundbildung
Die drei- bis vierjährigen Grundbildungen schliessen in der Regel mit einem Qualifikationsverfahren und einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) ab.
Die abgeschlossenen berufliche Grundbildungen mit EFZ ermöglichen den Zugang zu Berufsprüfungen, Höheren Fachprüfungen, Höheren Fachschulen und (mit Berufsmatura) zu Fachhochschulen.
Link öffnet in einem neuen Fenster.Berufsmaturität
Die Berufsmaturität kann während (BMS 1) oder im Anschluss (BMS 2) an eine drei- bis vierjährige berufliche Grundbildung mit EFZ (Lehre) absolviert werden. •Weitere Informationen zur Berufsmaturität.
Brückenangebote
Brückenangebote zwischen obligatorischer Schulzeit und beruflicher Ausbildung dienen je nach Angebot dazu, schulische Lücken zu schliessen, die Berufswelt von der praktischen Seite her kennen zu lernen oder sich ganz gezielt auf eine berufliche Ausbildung oder eine weiterführende Schule vorzubereiten.
Die Erziehungsdirektion bietet zwei •Brückenangebote an, die •Vorlehre und das •berufsvorbereitende Schuljahr.
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•Berufliche Grundbildung - Wege zum Berufsabschluss (PDF, 989 KB, 12 Seiten)
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•Berufliche Grundbildung: Rahmenlehrplan für den allgemeinbildenden Unterricht (PDF, 295 KB, 26 Seiten)
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•Anmelde- und Prüfungstermine für Schulabgänger/innen (PDF, 109 KB, 4 Seiten)
Weitere Informationen
Kontakt
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Abteilung Betriebliche Bildung
Kasernenstrasse 27
Postfach
3000 Bern 22
Tel. 031 633 87 87
Fax 031 633 87 96
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