Kanton Bern

Kanton Bern Startseite

Erziehungsdirektion Startseite


Navigation



Schülertransporte

Ab Schuljahr 2008/09 können Gemeinden mit hohen Schülertransportkosten laut Art. 49 a des revidierten Volksschulgesetzes beim Kanton Bern Subventionen beantragen (Kostenübernahme des Kantons zwischen 30 und 50% der Schülertransportkosten).
 
Subventionsberechtigt sind alle Gemeinden mit einem Anteil von über 10% Schülerinnen und Schüler, die einen so genannten "unzumutbaren" Schulweg absolvieren müssen und folglich von der betreffenden Gemeinde transportiert werden. Es ist Sache der Gemeinden, diese Unzumutbarkeit festzulegen.
 
Die Gesuche können erst nach Abschluss des Schuljahres eingereicht werden.
 
Auskünfte: Alexandra Subsom (Tel. 031 633 86 73)

Unterlagen und Merkblätter der Erziehungsdirektion

Weitere Unterlagen

Berufsmässiger Personentransport (Fahrzeuge)
Berufsmässiger Personentransport (Führerausweise)

Fragen können Sie direkt an Herrn Urs Schoch vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt richten: Tel. 031 634 27 01

Kantonale Personentransportbewilligung
Fragen können Sie direkt an das Amt für öffentlichen Verkehr richten: Tel. 031 633 37 10

Merkblatt der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu)
Dieses Merkblatt bietet einen Überblick über die notwendigen Vorkehrungen für die Schülertransporte.


Weitere Informationen

Kontakt

Erziehungsdirektion

Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB)
Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern

Tel. 031 633 84 51
Fax 031 633 83 55
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.erz.be.ch/de/index/kindergarten_volksschule/kindergarten_volksschule/schulkommissionenundgemeinden/schuelertransporte