Brückenangebote
Brückenangebote zwischen obligatorischer Schulzeit und beruflicher Ausbildung dienen je nach Angebot dazu, schulische Lücken zu schliessen, die Berufswelt von der praktischen Seite her kennen zu lernen oder sich ganz gezielt auf eine berufliche Ausbildung oder eine weiterführende Schule vorzubereiten.
Weitere Brückenangebote (öffentliche und private)
Stipendien und Darlehen - Wie gehe ich vor?
Fristen:
- Stipendienantrag an den Kanton: Frist 15. September
- Gesuch Härtefall an den Kanton: Frist 10. Oktober
Bevor Sie ein Härtefallgesuch stellen, bitte in der Abteilung für Ausbildungsbeiträge (Telefonnummer s. unten) nachfragen, ob in Ihrem Fall überhaupt eine Chance besteht. Ansonsten direkt einen Antrag auf Schulgelderlass bei der zuständigen Berufsfachschule stellen. - Antrag auf Schulgelderlass an die Schule: Frist 31. Oktober
Sowohl der Antrag auf Schulgelderlass wie auch die Briefvorlage für den Härtefallbeitrag können bei der Berufsfachschule bezogen werden.
Die Eltern und Erziehungsberechtigten können die Stipendienformulare bei der zuständigen Stelle in der Erziehungsdirektion anfordern:
Erziehungsdirektion des Kantons Bern
Amt für zentrale Dienste
Abteilung Ausbildungsbeiträge
Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern
Tel.: 031 633 83 40
Fax: 031 633 83 55
Sämtliche Informationen und Formulare zu den Stipendien und Darlehen finden Sie auch unter diesem •Link.
Auskunft kann Ihnen auch die zuständige Berufsfachschule erteilen.
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Brückenangebote - Zwischen Schule und Berufsbildung (PDF, 1.5 MB, 8 Seiten)Gründe für die Wahl einer bestimmten Zwischenlösung (PDF, 66 KB, 1 Seite)Tipps gegen Schulschwierigkeiten (PDF, 28 KB, 1 Seite)
Weitere Informationen
Kontakt
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Abteilung Berufsfachschulen (ABS)
Kasernenstrasse 27
Postfach
3000 Bern 22
Tel. 031 633 87 17
Fax 031 633 88 20
Kontakt per E-Mail
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